Die Harz-Weser-Werke gGmbH ist ein Träger von anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie von Wohnstätten und ambulanten Diensten in der Region zwischen Harz und Weser, wobei das Angebot Assistenzleistungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Wohnen, Tagesstruktur sowie Freizeit und Kultur umfasst.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ditmar Hartmann | Geschäftsführer(in) | Hannover |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 03.12.2018 | Firmennamensänderung | Harz-Weser-Werke gGmbH |
| 03.12.2018 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen, die Förderung der Erziehung und Berufsbildung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie von Personen im Sinn des § 53 Nr. 2 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten, Unterhalten und Betreiben von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Maßnahmen wie z.B.: a) Wohnheimen und Wohngruppen und andere betreute Wohnformen für Menschen mit Behinderung einschließlich der Betreuung selbständig wohnender Menschen mit Behinderung; b) Berufliche Bildung, insbesondere für Menschen mit Behinderung; c) Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) einschließlich weiterer Maßnahmen zur Qualifizierung und Eingliederung in das Arbeitsleben; d) Tagesstrukturierende Angebote (Tagesstätten, Tagesförderstätten, Fördergruppen); e) Freizeit- und Urlaubsmaßnahmen, insbesondere für Menschen mit Behinderung; f) Einrichtungen für Kinder mit und ohne Behinderung und für von Behinderung bedrohte Kinder; g) ambulante Kranken- und Pflegedienste h) ergotherapeutische Angebote; i) sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe; j) sonstige Einrichtungen der Altenhilfe; k) Freiwilligenagenturen sowie durch Ehrenamtsbeauftragte; l) Integrationsfachdienste; m) Integrationsunternehmen; n) weitere auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention gerichtete Angebote o) Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung und andere hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe. 4. Die Gesellschaft will mit allen geeigneten Mittelnfür ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den besonderen Problemen der Menschen mit Behinderungen oder einem speziellen Hilfebedarf werben. 5. Zur Erreichung der unter Ziffer 1 und 2 genannten Aufgaben kann die Gesellschaft die beispielhaft genannten Einrichtungen selbst schaffen, betreiben und unterhalten und/oder sich an Einrichtungen anderer Träger mit gleicher Zielsetzung beteiligen. |
| 03.12.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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