Sammeln und Fortleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) im Sinne von § 18 a Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 LWG NW im Gemeindegebiet Gelsenkirchen sowie Planung, Bau und Betrieb der erforderlichen Anlagen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere auch die Geschäfts- und Betriebsführung städtischer Abwassereinrichtungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes erforderlich sind. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten, pachten und Unternehmensverträge mit ihnen abschließen sowie Zweigniederlassungen gründen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Agnes Janda | Geschäftsführer(in) | Gelsenkirchen |
| Bernd Mensing | Geschäftsführer(in) | Dorsten |
| Frank Obenaus | Geschäftsführer(in) | Essen |
| Ulrich Stachowiak | Geschäftsführer(in) | Dorsten |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.02.2026 | Änderung des Gegenstands | Sammeln und Fortleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) im Sinne von § 54 Abs. 2 WHG in Verbindungmit § 46 LWG NW im Gemeindegebiet Gelsenkirchen sowie Planung, Bau und Betrieb der erforderlichen Anlagen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere auch die Geschäfts- und Betriebsführung städtischer Abwassereinrichtungen |
| 17.02.2026 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 12.02.2019 | Änderung der Geschäftsanschrift | Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen |
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