Zweck der Gesellschaft ist die umfassende Betreuung und Förderung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen (Hilfe für Behinderte), die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Daneben ist Zweck der Gesellschaft auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von Bildungsaktivitäten sowie kulturellen Projekten in den zuvor genannten Bereichen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Bürgerstiftung antonius gemeinsam Mensch zu fördern und zu unterstützen. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, besonders verpflichtet. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft geeignet sind. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und andere ihr ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Der Unternehmensgegenstand wird ferner verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sebastian Bönisch | Geschäftsführer(in) | Fulda |
| Silke Gabrowitsch | Geschäftsführer(in) | Petersberg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.04.2023 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Gesellschaft ist die umfassende Betreuung und Förderung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen (Hilfe für Behinderte), die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Daneben ist Zweck der Gesellschaft auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von Bildungsaktivitäten sowie kulturellen Projekten in den zuvor genannten Bereichen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Bürgerstiftung antonius gemeinsam Mensch zu fördern und zu unterstützen. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, besonders verpflichtet. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft geeignet sind. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und andere ihr ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Der Unternehmensgegenstand wird ferner verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO. |
| 20.04.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 04.01.2021 | Firmennamensänderung | antonius : gemeinsam leben gGmbH |
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