Die Oekumenische Sozialstation St. Franziskus gGmbH in Herbolzheim erbringt Dienste an hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere ambulante Kranken- und Altenpflege, Familienpflege sowie weitere wohlfahrtsbezogene Angebote im Sinne der christlichen Nächstenliebe. Zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks betreibt die Gesellschaft eine Sozialstation. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 73 Arbeitnehmer.
Der Dienst an hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere durch ambulante Kranken- und Altenpflege, sowie Familienpflege und andere Angebote des Wohlfahrtswesens im Sinne der christlichen Nächstenliebe. Bei Bedarf übernimmt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Trägerschaft anderer ambulanter bzw. voll-/teilstationärer sozial-caritativer Einrichtungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Satzungszweck insbesondere durch Dienste an hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere durch ambulante Kranken- und Altenpflege, sowie Familienpflege und andere Angebote des Wohlfahrtswesens im Sinne der christlichen Nächstenliebe. Hierzu betreibt die Gesellschaft eine Sozialstation.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 726732 (Stand 27. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rainer Leweling | Geschäftsführer(in) | Emmendingen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 726732 (Stand 27. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 1.152.021 € | -351.783 € | 722.785 € | — |
| 2023 | 1.059.559 € | -499.660 € | 686.422 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | -90.959 € | 1.239.913 € | — |
| 2021 | — | 40.054 € | 1.337.715 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Freiburg, HRB 726732 (Stand 27. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.318.493 € | 82.0% |
| Materialaufwand | 412.230 € | 14.6% |
| Abschreibungen | 93.375 € | 3.3% |
| Zinsen u. ä. | 2.752 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister