Deufol Services & IT GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Hofheim am Taunus. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 77166 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2006. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Einbringung von kaufmännischen und sonstigen Dienstleistungen jeglicher Art gegenüber Dritten, insbesondere sämtliche Dienstleistungen und Beratungen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens, des Risk-Managements, der Personalverwaltung- und Organisation, der Revision (interne Überwachungstätigkeiten von Management- und Planvorgaben, der allgemeinen Verwaltung, des Controllings, des IT-Bereichs, der Bereitstellung von rechtlichen Hilfsmitteln (Rechtsdatenbanken), juristische Fachliteratur sowie Kontakt zu externen Rechtsberatern), des Marketings, des Vertriebs, der Operation und des Qualitätsmanagements sowie weiterer Dienstleistungen, die üblicherweise mit den vorstehend genannten Dienstleistungen im Zusammenhang stehen. Ausgeschlossen ist jedoch die Rechts- und Steuerberatung gegenüber Dritten. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die technologische Beratung, die Lösung von IT-Aufgabenstellungen, die Erstellung und der Vertrieb von Soft- und Hardware, der Handel mit Lizenzen und die Kommunikationstechnik sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen im Informationstechnikbereich.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77166 (Stand 24. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Roithmeier | Geschäftsführer(in) | Oftering |
| Jörg Schuster | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77166 (Stand 24. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | kleine KapG1 | 234.945 € | 1.229.552 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | 164.661 € | 1.724.859 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 114.440 € | 1.672.322 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 280.159 € | 3.398.735 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 145.855 € | 1.500.614 € | — |
| 2018 | — | 75.519 € | 990.404 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77166 (Stand 24. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister