a) die Erbringung von Dienstleistungen nach § 1 Absatz 1 Bundesschuldenwesengesetz in Verbindung mit der Bundesschuldenwesenverordnung für das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes einschließlich seiner Sondervermögen, b) die Wahrnehmung der mit dem Stabilisierungsfondsgesetz übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der nach diesem Gesetz errichteten Sondervermögen und der Trägerschaft an der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, c) die Wahrnehmung in engem Zusammenhang mit den Aufgaben nach lit. a) oder b) stehender Aufgaben nach Zuweisung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung sowie d) nach Zuweisung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung die Erbringung von Dienstleistungen zur Finanzierung der Tätigkeiten von (I) Einrichtungen und Beteiligungen des Bundes sowie (II) solcher Institutionen, für die eine Gewährleistungsermächtigung durch Bundesgesetz begründet ist.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Tammo Diemer | Geschäftsführer(in) | Alter 56 | Weilburg |
| Eva Grunwald | Geschäftsführer(in) | Alter 53 | Dreieich |