1. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 Abgabenordnung (AO), - die Förderung der Wohlfahrtspflege, - die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge, - die Förderung der Wissenschaft und Forschung, - sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. 2. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG und deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insbes. Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Religion, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen innerhalb des Konzerns der AGAPLESION gemeinnützige AG vergeben. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie - Krankenhäusern - Medizinischen Versorgungszentren, - Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, - Heimen und Einrichtungen des Betreuten Seniorenwohnens, - Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, - Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe, - Hospizen sowie die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Absatz 2 Ziffer 7 Abgabenordnung) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen sowie durch den Betrieb einer Schule zur Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere von pflegerisch tätigen Personen und von Personen, die im Bereich des öffentlichen und freigemeinnützigen Gesundheits- und Sozialwesens tätig sind. Die Gesellschaft fördert außerdem die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, durch Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte sowie Mitwir-kung an solchen. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen. 4.Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 5. In Umsetzung des Gesellschaftszweckes werden mit dem Ziel der Weiterentwicklung einer patienten-, bewohnerorientierten, bedarfsgerechten Medizin und Krankenversorgung und der nachhaltigen Sicherung der dauerhaften Tätigkeitsausübung das AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS und das AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS (beide Standorte Frankfurt am Main) mit ihren bettenführenden und nicht-bettenführenden Abteilungen als einheitliches Krankenhaus geführt. Die Gesellschaft ist offen, weitere soziale Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 zu übernehmen bzw. zu betreiben.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Michael Keller | Geschäftsführer(in) | Alter 59 | Langen |
| Jürgen Schäfer | Geschäftsführer(in) | Alter 65 | Bad Vilbel Gronau |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |