Vermittlung zum Abschluss von Darlehensverträgen und der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung). Im Umfang der Bereischausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes, die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1 des Kreditwesengesetzes und die Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes zu (1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen; (2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen und (3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung). Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zu der Gestaltung und Strukturierung von Finanz- und Kapitalmarktprodukten innerhalb des Konzerns der Gesellschaft.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Dries | Geschäftsführer(in) | Rodgau |
| Esther Heilmann | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Anžela Raber | Geschäftsführer(in) | Berlin |
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