Die Sourcify GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist auf den Vertrieb, die Implementierung und die Begleitung von IT-basierten Beschaffungslösungen spezialisiert. Das Unternehmen bietet zudem Beratungsleistungen für Beschaffungsprozesse sowie Einkaufsdienstleistungen für die Hotellerie, Gastronomie und weitere Dienstleistungsbranchen an. Die Gesellschaft ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Steigenberger Hotels AG einbezogen. Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich sechs Mitarbeiter. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
der Vertrieb, die Implementierung und die Begleitung von IT-basierten Beschaffungslösungen, die Beratung in Beschaffungsprozessen sowie die Erbringung von Einkaufs- und Beschaffungsdienstleistungen für Hotellerie, Gastronomie und andere Dienstleistungsbranchen gleich welcher Art.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111270 (Stand 27. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Fabian Rosenwick | Geschäftsführer(in) | Roetgen |
| Choon Wong | Geschäftsführer(in) | London |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111270 (Stand 27. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 03.07.2024 | Änderung der Geschäftsanschrift | Lyoner Straße 25, 60528 Frankfurt am Main |
| 29.11.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 17.03.2018 | Firmenname eingetragen | Sourcify GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 29.11.2018 | Kapitalerhöhung | +25.000 € | 50.000 € |
| 17.03.2018 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111270 (Stand 27. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | kleine KapG1 | -374.097 € | 890.452 € | — |
| 2019 | — | -220.844 € | 1.433.756 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111270 (Stand 27. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister