Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 102829 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2015. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Realisierung von Bauprojekten ausschließlich im Bereich der bestehenden oder zukünftigen Schieneninfrastruktur für Straßen- und Stadtbahnen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), sofern die VGF der Gesellschaft dazu einen Auftrag erteilt. Die Gesellschaft erstellt die beauftragten Bauwerke und Anlagen einschließlich der Tunnelbauwerke und vergibt die dafür notwendigen Bau- und Planungsleistungen vollständig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte. Planungs- oder Bauleistungen erbringt die Gesellschaft selbst nicht. Die Gesellschaft baut die Bauwerke und Anlagen im Auftrag der VGF und erlangt selbst weder Eigentums- und Nutzungsrechte daran. Die Gesellschaft ist nur für die VGF tätig.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Florian Habersack | Geschäftsführer(in) | Petersberg |
| Ingo Kühn | Geschäftsführer(in) | Eichenzell |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.11.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 30.11.2022 | Firmennamensänderung | Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH |
| 30.11.2022 | Änderung des Gegenstands | Realisierung von Bauprojekten ausschließlich im Bereich der bestehenden oder zukünftigen Schieneninfrastruktur für Straßen- und Stadtbahnen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), sofern die VGF der Gesellschaft dazu einen Auftrag erteilt. Die Gesellschaft erstellt die beauftragten Bauwerke und Anlagen einschließlich der Tunnelbauwerke und vergibt die dafür notwendigen Bau- und Planungsleistungen vollständig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte. Planungs- oder Bauleistungen erbringt die Gesellschaft selbst nicht. Die Gesellschaft baut die Bauwerke und Anlagen im Auftrag der VGF und erlangt selbst weder Eigentums- und Nutzungsrechte daran. Die Gesellschaft ist nur für die VGF tätig. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 05.08.2015 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 2.9.2026 | Auftraggeber | — |
| 26.8.2026 | Auftraggeber | — |
| 14.8.2026 | V0100 Baulicher Brandschutz Auftraggeber | — |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | 1.250 € | 222.957.760 € | 9 |
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | 1.250 € | 205.272.744 € | 9 |
| 2022 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.250 € | 185.553.781 € | 9 |
| 2021 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.250 € | 152.209.120 € | 9 |
| 2020 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.250 € | 115.996.057 € | 9 |
| 2019 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.250 € | 93.735.631 € | 9 |
| 2018 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.250 € | 43.509.582 € | 8 |
| 2017 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.250 € | 24.673.444 € | 7 |
| 2016 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.250 € | 10.515.589 € | 7 |
| 2015 | — | 1.250 € | 458.506 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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