FAIR DOCTORS Dinslaken GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Dinslaken. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33063 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2020. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
die Gründung und der Betrieb eines bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen wie die integrierte Versorgung
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Duisburg, HRB 33063 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kai Röttgers | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Duisburg, HRB 33063 (Stand 22. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 29.11.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 07.04.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 17.03.2022 | Änderung des Gegenstands | die Gründung und der Betrieb eines bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen wie die integrierte Versorgung |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 01.07.2020 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Duisburg, HRB 33063 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | kleine KapG1 | 0 € | 3.676.406 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 918.830 € | 2.759.219 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 161.907 € | 1.180.646 € | — |
| 2019 | — | 0 € | 0 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Duisburg, HRB 33063 (Stand 22. August 2026)
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