Der Karosserie- und Fahrzeugbau; der Handel mit und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugzubehör und von -ersatzteilen, ferner das Betreiben eines öffentlich rechtlich zugelassenen Bremsendienstes. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jörg Breuer | Geschäftsführer(in) | Rheinberg |
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