Die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen und die Erbringung von Leistungen zur Förderung der wirtschaftlichen Belange der Mitglieder und der Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes. Hierzu zählen zum Beispiel: a) Autohöfe und Tankstellen b) der Handel mit Waren, Treib- und Betriebsstoffen c) der Versicherungs-Service d) die Unterwegsversorgung von Fahrpersonal und Fahrzeugen einschließlich der Abrechnung von Maut-, Straßen- und sonstigen lnfrastrukturgebühren in Europa Die Genossenschaft kann sich zur Erreichung Ihres Zweckes und zur Verwirklichung der Gegenstände des Unternehmens an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen gründen oder erwerben. Eine Verpflichtung zur Schaffung oder Aufrechterhaltung bestimmter Einrichtungen oder Leistungen besteht nicht. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tim Bönders | Vorstand | Krefeld |
| Robin Kegler | Vorstand | Monheim am Rhein |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.03.2025 | Firmennamensänderung | Nach Berichtigung von Amts wegen: SVG- Straßenverkehrs-Genossenschaft Nordrhein eingetragene Genossenschaft |
| 21.08.2023 | Satzung geändert | Satzung |
| 16.07.2014 | Änderung des Gegenstands | Die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen und die Erbringung von Leistungen zur Förderung der wirtschaftlichen Belange der Mitglieder und der Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes. Hierzu zählen zum Beispiel: a) Autohöfe und Tankstellen b) der Handel mit Waren, Treib- und Betriebsstoffen c) der Versicherungs-Service d) die Unterwegsversorgung von Fahrpersonal und Fahrzeugen einschließlich der Abrechnung von Maut, Straßen- und sonstigen lnfrastrukturgebühren in Europa Die Genossenschaft kann sich zur Erreichung Ihres Zweckes und zur Verwirklichung der Gegenstände des Unternehmens an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen gründen oder erwerben. Eine Verpflichtung zur Schaffung oder Aufrechterhaltung bestimmter Einrichtungen oder Leistungen besteht nicht. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |
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