die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Bildung und Erziehung durch den Aufbau von pädagogischen und bildungsfördernden Maßnahmen, insbesondere in der Kinder-, Jugend und Familienhilfe sowie die Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Dabei orientiert sich die Gesellschaft vornehmlich an den Lebenswelten betroffener Menschen und fördert im Rahmen der sozialen Arbeit besonders die Hilfe zur Selbsthilfe. Der Geselschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einrichtungen und Angebote für Hilfen zur Erziehung, für die offene Jugendarbeit, für die Kindertagesbetreuung und für weitere Hilfeforen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Katharina Böckenholt | Geschäftsführer(in) | Ostbevern |
| Thomas Kißmann | Geschäftsführer(in) | Lüdinghausen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.04.2022 | Änderung des Gegenstands | die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Bildung und Erziehung durch den Aufbau von pädagogischen und bildungsfördernden Maßnahmen, insbesondere in der Kinder-, Jugend und Familienhilfe sowie die Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Dabei orientiert sich die Gesellschaft vornehmlich an den Lebenswelten betroffener Menschen und fördert im Rahmen der sozialen Arbeit besonders die Hilfe zur Selbsthilfe. Der Geselschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einrichtungen und Angebote für Hilfen zur Erziehung, für die offene Jugendarbeit, für die Kindertagesbetreuung und für weitere Hilfeforen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. |
| 25.04.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 10.03.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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