die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WiPrO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, in steuerlichen Angelegenheiten ihre Auftraggeber nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten, in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren, sowie zur treuhänderischen Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Stefan Bartscher | Geschäftsführer(in) | Alter 57 | Dortmund |
| Michael Klare | Geschäftsführer(in) | Alter 59 | Essen |