Die M & P Menkens und Partner GmbH mit Sitz in Darmstadt ist eine Gesellschaft, deren operative Geschäftstätigkeit seit 2019 ruht. Der Unternehmensgegenstand umfasst die Entwicklung von Computerprogrammen, den Handel mit Hardware sowie die Erbringung von Finanzdienstleistungen wie Factoring. Historisch erbrachte das Unternehmen Factoring-Leistungen für Apothekenkunden des ARZ Darmstadt, gab jedoch seine entsprechende Erlaubnis nach dem KWG im Jahr 2021 zurück. Aktuell besteht eine enge vertragliche Bindung an das ARZ Darmstadt, an welches das Jahresergebnis aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführt wird.
die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere - die Entwicklung von Computerprogrammen aller Art, der Handel mit Computer-Hardware und Software sowie sämtlichen Zubehörteilen, die Wartung der vertriebenen Geräte und Programme und ferner die Schulung der Anwender; - die Errichtung und der Betrieb eines elektronischen Rechen-Zentrums, insbesondere für Apotheken, sowie die Durchführung von Rezeptabrechnungen; - die Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring)
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 87428 (Stand 25. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Carlos Thees | Geschäftsführer(in) | Liederbach |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 87428 (Stand 25. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 22.750 € | 2.342 € | 109.718 € | — |
| 2020 | 0 € | -17.950 € | 111.913 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 108.049 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | — | 170.983 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 12.230.207 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | — | 9.643.183 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | — | 6.597.535 € | — |
| 2014 | — | — | 131.172 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | — | 2.858.882 € | — |
| 2012 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 6.415.206 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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