Die Stadtwerke Rüsselsheim GmbH betreiben gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die lokalen Versorgungsnetze für Gas, Wasser, Strom, Nahwärme und Straßenbeleuchtung. Das Unternehmen ist verantwortlich für die entsprechenden Leitungen, Rohre und Kabel, die für die flächendeckende Versorgung der Region benötigt werden. Im digitalen Bereich stellt es ein Anschlusstool sowie ein Kundenportal für die Anmeldung von Hausanschlüssen bereit. Über ein separates Installateurportal können technische Einrichtungen wie Photovoltaikanlagen, Ladesäulen und Wärmepumpen angemeldet werden. Für die Wartung und Instandhaltung der Netze steht eine rund um die Uhr erreichbare Notrufnummer zur Verfügung. Störungen in der Gas-, Wasser-, Stromversorgung oder bei der Straßenbeleuchtung können zudem über ein Online-Formular gemeldet werden.
(1) DieVersorgung der Stadt Rüsselsheim mit a. Strom b. Gas c. Wasser d. Wärme e. anderen Energieträgern f. Rundfunk- und Telekommunikationsdienstleistungen g. Energiedienstleistungen und der Energieezeugung h. lokalen Verkehrsleistungen i. der Erfüllung weiterer öffentlicher Zwecke, wenn diese mit denen unter Buchstaben a - h aufgeführten Tätigkeiten zusammengehören. (2) Die Gesellschaft kann den in Abs. (1) genannten Unternehmenszweck auch außerhalb des Stadtgebiets von Rüsselsheim ausüben, sofern die Voraussetzungen HGO gewahrt sind, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und in Ausübung der Wettbewerbsprinzipien des Energiewirtschaftsgesetzes.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Maik Landwehr | Geschäftsführer(in) | Grünstadt-Asselheim |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 16.10.2025 | Änderung des Gegenstands | (1) DieVersorgung der Stadt Rüsselsheim mit a. Strom b. Gas c. Wasser d. Wärme e. anderen Energieträgern f. Rundfunk- und Telekommunikationsdienstleistungen g. Energiedienstleistungen und der Energieezeugung h. lokalen Verkehrsleistungen i. der Erfüllung weiterer öffentlicher Zwecke, wenn diese mit denen unter Buchstaben a - h aufgeführten Tätigkeiten zusammengehören. (2) Die Gesellschaft kann den in Abs. (1) genannten Unternehmenszweck auch außerhalb des Stadtgebiets von Rüsselsheim ausüben, sofern die Voraussetzungen HGO gewahrt sind, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und in Ausübung der Wettbewerbsprinzipien des Energiewirtschaftsgesetzes. |
| 16.10.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 14.04.2014 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Die Versorgung der Einwohner der Stadt Rüsselsheim und -soweit rechtlich zulässiganderer Städte, Gemeinden und wirtschaftlicher Unternehmen dieser Städte und Gemeinden mit Wasser, Gas, Strom, Fernwärme und Licht, die Erbringung lokaler Verkehrsleistungen sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der örtlichen Infrastruktur. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Dienstleistungen im Zusammenhang mit lokalen Verkehrsdienstleistungen (wie z.B. das Marketing oder die Kundenbetreuung) und die Gestellung von Personal, welches schwerpunktmäßig im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzt wird. Im Rahmen des im vorstehenden Absatz beschriebenen Unternehmensgegenstandes und nach Maßgabe von §§ 121ff HGO kann die Gesellschaft andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und für diese Gesellschaften Führungs- und Verwaltungsaufgaben übernehmen. Unternehmensgegenstand dieser Unternehmen darf insbesondere der Betrieb von Verteilnetzen für Wasser, Gas, Strom, Fernwärme und Licht sowie die Lieferung von Wasser, Gas, Strom, Fernwärme und Licht ebenso sein, wie der Erwerb und der Betrieb von Beleuchtungsanlagen, der Betrieb von Lichtsignalanlagen sowie der Betrieb von Netzen für die Signal- und Nachrichtenübermittlung. Die Gesellschaft kann für andere Städte und Gemeinden sowie deren wirtschaftliche Unternehmen Leistungen durchführen, sofern die HGO nicht entgegensteht. |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 97.863.335 € | 1.261.405 € | 136.895.498 € | 260 |
| 2023 | 105.240.375 € | 6.549.254 € | 135.031.137 € | 247 |
| 2022 | 78.645.175 € | 3.249.430 € | 124.801.621 € | 231 |
| 2021 | 73.573.462 € | 1.819.155 € | 118.427.451 € | 225 |
| 2020 | 65.386.568 € | 3.172.885 € | 103.463.673 € | 214 |
| 2019 | 61.923.276 € | 3.597.568 € | 100.868.556 € | 199 |
| 2018 | 56.759.083 € | 2.888.025 € | 93.967.536 € | 190 |
| 2017 | 56.907.883 € | 2.416.368.650 € | 95.785.394 € | 184 |
| 2016 | 55.983.979 € | 2.011.974 € | 92.826.112 € | 181 |
| 2015 | 52.953.446 € | 392.553 € | 87.136.393 € | 54 |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 16.918.934 € | 19.5% |
| Materialaufwand | 61.418.210 € | 70.7% |
| Abschreibungen | 6.809.124 € | 7.8% |
| Zinsen u. ä. | 1.728.625 € | 2.0% |
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