Die Neue Wohnraumhilfe gGmbH mit Sitz in Darmstadt arbeitet an der Schnittstelle zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit und ist in den Geschäftsfeldern Wohnraumhilfen, Betreutes Wohnen, Soziale Mieterberatung, Soziale Projekte und Flüchtlingshilfe aktiv. Der Wohnungsbestand belief sich im Jahr 2024 laut Lagebericht auf 387 Wohnungen. Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 5.199 T€, davon 3.231 T€ aus Mieten und Mietnebenkosten, 1.574 T€ aus Zuschüssen und Erstattungen sowie 380 T€ aus sozialen Dienstleistungen. Im Jahresverlauf beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 63,4 Mitarbeiter*innen (entsprechend 35,6 Vollzeitstellen) und die Geschäftsführung wird von Doreen Petri wahrgenommen.
die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit zur Beseitigung und Reduzierung von individuellen Notlagen (z.B. durch die Bereitstellung von Wohnraum, Betreutem Wohnen, anderer sozialarbeiterischer Beratung, etc.) von Menschen, die zu den Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO gehören (z.B. Quartiersprojekte, Angebote in der Flüchtlingshilfe) (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 5), sozialpädagogische, präventive und nachgehende Begleitung, Beratung und Unterstützung von Personen mit sozialen Schwierigkeiten und Geflüchteten (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4), Konzeptionierung und Koordinierung von Projekten zum sozialenWohnungsbau (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 5), Konzeptionierung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit (z.B. durch die Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt) (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3), Beschaffung, Erwerb, die Errichtung, die Instandsetzung und Anmietung von Wohnraum, um diesen den hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO zur Verfügung zu stellen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 5), Vermittlung von Wohnraum für Menschen in Notlagen, die zu den Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO gehören (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3) Beratung von Kommunen und Wohnungsgesellschaften und Mieter*innen hinsichtlich der sozialen Bereiche, bspw. zur Prävention von Wohnraumverlust und Wohnungssicherung (§ 2 Satz 1 Nr.1 bis Nr. 5), Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z.B. sozialpädagogische Angebote aus den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gem. SGB VIII) (§ 2 Satz 1 Nr. 5).
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Doreen Petri | Geschäftsführer(in) | Weiterstadt |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.02.2024 | Änderung des Gegenstands | die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit zur Beseitigung und Reduzierung von individuellen Notlagen (z.B. durch die Bereitstellung von Wohnraum, Betreutem Wohnen, anderer sozialarbeiterischer Beratung, etc.) von Menschen, die zu den Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO gehören (z.B. Quartiersprojekte, Angebote in der Flüchtlingshilfe) (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 5), sozialpädagogische, präventive und nachgehende Begleitung, Beratung und Unterstützung von Personen mit sozialen Schwierigkeiten und Geflüchteten (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4), Konzeptionierung und Koordinierung von Projekten zum sozialenWohnungsbau (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 5), Konzeptionierung, Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit (z.B. durch die Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt) (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3), Beschaffung, Erwerb, die Errichtung, die Instandsetzung und Anmietung von Wohnraum, um diesen den hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO zur Verfügung zu stellen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 5), Vermittlung von Wohnraum für Menschen in Notlagen, die zu den Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO gehören (§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3) Beratung von Kommunen und Wohnungsgesellschaften und Mieter*innen hinsichtlich der sozialen Bereiche, bspw. zur Prävention von Wohnraumverlust und Wohnungssicherung (§ 2 Satz 1 Nr.1 bis Nr. 5), Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z.B. sozialpädagogische Angebote aus den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gem. SGB VIII) (§ 2 Satz 1 Nr. 5). |
| 06.02.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 13.03.2023 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Förderung mildtätiger Zwecke i.S. § 53 AO 2. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Förderung des Wohlfahrtswesens i.S. § 52/2 Ziffer 9 AO 3. Die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens i.S. § 52/2 Ziffer 13 AO 4. Die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz i.S. § 52/2 Ziffer 16 AO 5. Die Förderung der Jugendhilfe i.S. von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 AO. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit zur Beseitigung und Reduzierung von individuellen Notlagen von Menschen, die zu den Personen im Sinne des § 53 AO gehören. - sozialpädagogische, präventive und nachgehende Begleitung, Beratung und Unterstütung von Personen mnit sozialen Schwierigkeiten, - Konzeptionierung und Koordinierung von Projekten zum sozialen Wohnungsbau - Konzeptionierung, Koordinierung und Durchführung von Massnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit - die Beschaffung, Erwerb, die Errichtung, die Instandsetzung und Anmietung von Wohnraum, um diesen der o.a. Zielgrupple zur Verfügung zu stellen - Vermittlung von Wohnraum - Beratung von Kommunen und Wohnungsgesellschaften hinsichtlich der sozialen Bereiche - Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Kinder, Jugend- und Familienhilfe. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 21.03.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 41.926 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 5.239.622 € | -140.563 € | 10.421.302 € | — |
| 2023 | 5.401.815 € | 199.848 € | 10.648.478 € | — |
| 2022 | 4.670.075 € | -83.662 € | 10.609.630 € | — |
| 2021 | 4.697.772 € | -86.793 € | 10.781.743 € | — |
| 2020 | 4.801.797 € | -72.104 € | 11.032.207 € | — |
| 2019 | 5.021.021 € | 72.872 € | 12.584.414 € | — |
| 2018 | 4.646.008 € | -14.140 € | 7.211.346 € | — |
| 2017 | — | 100.269 € | 2.241.312 € | — |
| 2016 | — | 79.213 € | 1.899.647 € | — |
| 2015 | — | -38.302 € | 1.868.235 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.034.972 € | 87.0% |
| Abschreibungen | 233.602 € | 10.0% |
| Zinsen u. ä. | 71.375 € | 3.1% |
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