Die Diakoniestation Birkenau-Reisen GmbH verfolgt als gemeinnützige Gesellschaft den Zweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Ihr Kerngeschäft umfasst die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege für kranke, alte und pflegebedürftige Menschen. Ergänzend bietet das Unternehmen Beratungs- und Schulungsleistungen zur Verbesserung der häuslichen Pflege an. Die Gesellschaft arbeitet dabei eng mit anderen sozialen Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften zusammen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Sorge für den kranken und leidenden Menschen ist ein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienste der Gemeindekrankenpflege sind, da er sich dem Menschen in seiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seelsorge miteinander verbunden. Der Gesellschaftszweck wird durch Einrichtung und den Betrieb der Diakoniestation gewährleistet, die Dienste zur Versorgung kranker, alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen anbietet. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten, sich an Arbeitsgemeinschaften und anderen Unternehmen beteiligen sowie Kooperationen für die Zusammenarbeit abschließen. Darüberhinaus ist die Gesellschaft bestrebt, die häusliche Pflege durch Beratung und Schulung verbessern zu helfen, sowie nachbarschaftliche und ehrenamtliche Kräfte zu fördern und zu unterstützen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 41144 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anette Popp | Geschäftsführer(in) | Birkenau |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 41144 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 41.636 € | -8.446 € | 494.895 € | — |
| 2023 | 38.791 € | -56.693 € | 536.262 € | — |
| 2022 | — | 1.227 € | 602.662 € | — |
| 2021 | — | 7.295 € | 694.891 € | — |
| 2020 | 102.357 € | 6.728 € | 586.915 € | — |
| 2019 | 12.212 € | 1.911 € | 610.742 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 1.767 € | 593.259 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 16.779 € | 589.439 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 14.166 € | 604.330 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 42.762 € | 614.573 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Darmstadt, HRB 41144 (Stand 22. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 984.972 € | 80.9% |
| Materialaufwand | 168.789 € | 13.9% |
| Abschreibungen | 62.895 € | 5.2% |
| Zinsen u. ä. | 1.274 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister