ELSTER WERKE gemeinnuetzige GmbH is a subsidiary of the Stiftung ELSTERWERK and holds 100% of the shares in INTEGRA vital Service GmbH. The company's purpose is the promotion of charitable aims and support for people with high support needs; to this end it mainly operates workshops for disabled people (WfbM). On average during the year, 872 people with disabilities were employed across 14 sites at 8 locations in the districts of Elbe-Elster and Teltow-Fläming. The company also runs an interdisciplinary therapy and health centre and a social services centre.
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Betreuungs- und Beschäftigungssituation Behinderter, Benachteiligter und älterer Menschen; b) die Entwicklung, Förderung und Führung von Einrichtungen, Diensten und Projekten des Gesundheits-, Bildungs-, Jugend- und Sozialwesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der sozialen Arbeit; c) die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs-, Tagesstruktur-, Kunst-, Kulturund Sportangeboten sowie von sonstigen Maßnahmen, die die Integration, Rehabilitation und Prävention behinderter, benachteiligter und älterer Menschen unterstützen und ermöglichen; d) die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und neben- amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die sich um den o.g. Personenkreis bemühen und in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen; e) die Vergabe von Forschungsaufträgen und die Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten zur Verbesserung der Lebensbedingungen des o.g. Personenkreises; f) die finanzielle Förderung vorbezeichneter Maßnahmen und Projekte. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere a) von Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsabteilungen und -betrieben, Selbsthilfe- und Zuverdienstbetrieben, Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheimen, Wohnungen, betreute Wohnformen, Tageskliniken, ambulant aufsuchende Dienste, therapeutische Praxen, Fahrdienste sowie sonstige Einrichtungen der Behinderten-, Alten- oder Jugendhilfe, b) die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende, c) die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich welcher Rechtsform, d) der Betrieb von therapeutischen Einrichtungen im Rahmen von Therapie- und Gesundheitszentren sowie sozialen Dienstleistungszentren. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. (5) Sofern die Gesellschaft die in Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte anderer Einrichtungen finanziell fördert, darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich, spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (7) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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Source: German Commercial Register (Handelsregister) Cottbus Local Court, HRB 1553 (as of 21 September 2026)
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