Die Gesellschaft betreibt den Vertrieb von Backwaren aller Art und den Handel mit Unfallfahrzeugen gemäß dem Gesellschaftszweck. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022 weist die Bilanz eine Bilanzsumme von 9.156.301,50 EUR und ein Eigenkapital von 8.075.379,14 EUR aus. Der Jahresüberschuss beträgt 1.099.546,14 EUR; das Rohergebnis belief sich auf 2.189.721,88 EUR im Geschäftsjahr 2022. Der Gesellschaftsvertrag räumt der Gesellschaft das Recht ein, gleichartige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten; Geschäftsführer ist Marc Langenhof. Langenhof Automobile GmbH ist ein Familienunternehmen.
Vertrieb von Backwaren aller Art und der Handel mit Unfallfahrzeugen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu unternehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar als dienlich erscheinen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 5588 (Stand 20. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marc Langenhof | Geschäftsführer(in) | Gronau |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 5588 (Stand 20. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | Rohergebnis2,2 Mio. €2 | 1.102.464 € | 9.156.302 € | — |
| 2021 | Rohergebnis4 Mio. €2 | 1.259.461 € | 6.206.077 € | — |
| 2020 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.259.461 € | 6.206.077 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 1.299.922 € | 4.556.834 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 856.904 € | 3.560.809 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 687.044 € | 2.613.226 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 522.501 € | 1.941.207 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 321.023 € | 1.285.120 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | 212.824 € | 947.575 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | 110.751 € | 736.887 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Coesfeld, HRB 5588 (Stand 20. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 354.881 € | 92.7% |
| Abschreibungen | 27.551 € | 7.2% |
| Zinsen u. ä. | 442 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister