(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. (2) Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes NRW sowie des Umweltschutzes durch Schutz und Pflege von Lebensräumen wildlebender Tiere und Pflanzen und von das Landschaftsbild prägenden Naturraumelementen (52 Nr.8 Ao). (3) Der Zweck wird insbesondere durch den landschaftspflegerischen Erhalt von historischen Kulturlandschaften verwirklicht. Hierzu zählt beispielsweise der Erhalt von Offenlandflächen wie Moore, Heiden, Wiesen und Weiden durch eine historisch angelehnte Landschaftspflege. (4) Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die finanzielle Unterstützung der ideellen Tätigkeit gemeinnützig anerkannter Dritter, die dazu dient, die vorgenannten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern und umzusetzen. lnsbesondere soll die Biologische Station Zwillbrock e.V. ausschließlich im Rahmen ihrer ideellen Arbeit unterstützt werden.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Ina Brüning | Geschäftsführer(in) | Alter 44 | Dorsten |