Stadtwerke Lichtenfels ist ein Unternehmen mit Sitz in Lichtenfels. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRA 4026 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1995. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 1.985.984 €.
Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Gas, Wasser, Fernwärme und Strom, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann die Stadt im Rahmen der Gesetze andere Unternehmen gründen bzw. sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und Netzbetreiber wahrnehmen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der Abwasserentsorgung zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren, Kostenerstaftungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dietmar Weiß | Sonstige(r) Vertreter(in) | Kemmern |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.12.2018 | Änderung der Geschäftsanschrift | Eichenweg 15, 96215 Lichtenfels |
| 29.09.2016 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Gas, Wasser, Fernwärme und Strom, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann die Stadt im Rahmen der Gesetze andere Unternehmen gründen bzw. sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und Netzbetreiber wahrnehmen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der Abwasserentsorgung zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren, Kostenerstaftungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. |
| 02.12.2010 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: Versorgung des Stadtgebiets mit Gas und Wasser, die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Einrichtung und der Betrieb von Parkhäusern, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 und im Bereich der Abwasserentsorgung zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften mit Ausnahme von Beiträgen - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 1.985.984 € | 771.605 € | 40.588.202 € | — |
| 2023 | 1.535.348 € | -262.981 € | 36.620.808 € | — |
| 2022 | 2.348.620 € | 1.070.067 € | 36.794.961 € | — |
| 2021 | 11.304.784 € | 45.351 € | 8.002.179 € | — |
| 2020 | 10.156.737 € | 275.450 € | 8.048.465 € | — |
| 2019 | 10.075.497 € | 697.695 € | 30.171.102 € | — |
| 2018 | 8.436.606 € | 244.857 € | 26.201.355 € | — |
| 2017 | 7.508.825 € | 131.772 € | 23.495.760 € | — |
| 2016 | 1.561.601 € | 320.551 € | 21.407.356 € | — |
| 2015 | 7.706.564 € | 489.725 € | 19.621.623 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 506.126 € | 30.3% |
| Materialaufwand | 694.931 € | 41.6% |
| Abschreibungen | 443.263 € | 26.5% |
| Zinsen u. ä. | 26.847 € | 1.6% |
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