- die Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung und die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben, - die Verwaltung der im Eigentum der Stadt stehenden Entsorgungsanlagen der Abwasserentsorgung einschließlich dazugehöriger Grundstücke, Fuhrpark und sonstiger wesentlicher Vermögensgegenstände. Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören alle mit dem Betrieb der Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte erforderlichen Leistungen soweit sie mit den Entsorgungsaufgaben der Stadt Chemnitz im Zusammenhang stehen. Der Eigenbetrieb kann auch Ersatz- und Neuinvestitionen durchführen, insbesondere zusätzliche Anlagen errichten und Grundstücke erwerben. Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernden und berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Die Stadt Chemnitz kann sich zur Durchführung der Abwasserentsorgung Dritter bedienen. Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abwasserrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungssatzung mit Entgeltordnungen.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Marcus Kropp | Betriebsleiter(in) | Alter 47 | Chemnitz |
| Name | Aktualisiert am | |
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