Die Initiative WINNER FINAL forscht an bidirektional integrierten stationären und mobilen Speichern zur Sektorkopplung und Ersatzstromversorgung in wohnungswirtschaftlichen sowie gewerblichen Quartieren. Im Mittelpunkt stehen dynamisches Last- und Lademanagement sowie die Integration von bidirektionalen Ladepunkten in Micro Smart Grids. Das Projekt untersucht Optimierungsmöglichkeiten des bedarfs- und erzeugungsabhängigen Lademanagements, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Rückspeisung von Elektrofahrzeugen in lokale Netze. Die praktische Umsetzung erfolgt an vier Standorten in Chemnitz und Cottbus, darunter Wohnquartiere, ein Ladepark und ein modellhafter E-Carsharing-Demonstrator. Gefördert wird die Laufzeit von September 2023 bis August 2026 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt im Rahmen des Technologieprogramms IKT für Elektromobilität.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Eine Versorgung der Mitglieder mit durch die Genossenschaft selbsterzeugtem elektrischem Strom (Mieterstrom) ist möglich. Dies schließt auch die Verwertung des Überschussstromes (Einspeisung) sowie den Einkauf des nicht durch Eigenerzeugung gedeckten Stromanteils ein. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der fremde Gelder von ihren Mitgliedern als Spareinlagen entgegengenommen werden. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. Die Genossenschaft kann Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Davon ausgenommen ist die Spareinrichtung.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ringo Lottig | Vorstand | Chemnitz |
| Michael Stötzer | Vorstand | Chemnitz |
| Michael Weise | Vorstand | Potsdam |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 16.07.2025 | Satzung geändert | Satzung |
| 09.08.2024 | Satzung geändert | Satzung |
| 25.08.2023 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Eine Versorgung der Mitglieder mit durch die Genossenschaft selbsterzeugtem elektrischem Strom (Mieterstrom) ist möglich. Dies schließt auch die Verwertung des Überschussstromes (Einspeisung) sowie den Einkauf des nicht durch Eigenerzeugung gedeckten Stromanteils ein. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der fremde Gelder von ihren Mitgliedern als Spareinlagen entgegengenommen werden. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. Die Genossenschaft kann Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Davon ausgenommen ist die Spareinrichtung. |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 31.111.359 € | 1.251.178 € | 270.581.089 € | 48 |
| 2023 | 30.024.991 € | -1.020.519 € | 262.713.892 € | 55 |
| 2022 | 28.936.533 € | -1.887.343 € | 260.874.326 € | 59 |
| 2021 | 28.862.619 € | 1.331.183 € | 262.308.617 € | 58 |
| 2020 | 26.419.166 € | 1.879.085 € | 249.523.433 € | 60 |
| 2019 | 25.761.981 € | 1.009.732 € | 239.268.150 € | 57 |
| 2018 | 25.480.496 € | 1.324.952 € | 233.147.309 € | 55 |
| 2017 | 25.334.662 € | 1.160.632 € | 231.751.900 € | 54 |
| 2016 | 24.961.820 € | 1.282.484 € | 223.827.926 € | 56 |
| 2015 | 23.795.545 € | 454.423 € | 223.194.428 € | 51 |
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Offenbach am Main · Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
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Kaiserslautern · Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
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Köln · Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.058.194 € | 10.1% |
| Materialaufwand | 15.683.794 € | 51.7% |
| Abschreibungen | 7.655.244 € | 25.2% |
| Zinsen u. ä. | 3.931.738 € | 13.0% |
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