Finanzierung von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung einschließlich Infrastrukturförderung (Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur), der Wohnungs- und Städtebauförderung und der Förderung des Klimaschutzes sowie die Übernahme sonstiger Finanzierungsaufgaben einschließlich des Bürgschaftsgeschäftes im Interesse der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven in Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Die Gesellschaft übernimmt auf den genannten Gebieten Förderaufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven durch Gewährung und Verwaltung staatlicher oder kommunaler Finanzhilfen sowie von Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen die Aufbringung und die Durchleitung von Finanzierungsmitteln, die insbesondere für Fördermaßnahmen in den Bereichen Mittelstandsfinanzierung, Finanzierungen im Rahmen von Risikokapital, Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen, Technologie-/Innovationsfinanzierung, Infrastrukturfinanzierung, Wohnungs- und Städtebau eingesetzt werden. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft Treuhands-, Verwaltungs- und Verwertungsgeschäfte von der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), der Stadt Bremerhaven oder von diesen unmittelbar und mittelbar abhängigen Institutionen und Unternehmen übernehmen. Die öffentlichen Förderaufgaben sind in den einschlägigen Regelwerken konkret zu beschreiben. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören die Gewährung von Darlehen und anderen Finanzierungsmitteln an die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), die Stadt Bremerhaven sowie deren Ämter und öffentlich-rechtliche Zweckverbände. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen ihres Förderauftrages sowie zu dessen Erfüllung sowohl für eigene wie für fremde Rechnung an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere an Kreditinstitutionen und an Finanzdienstleistungsinstitutionen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sowie an Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind und damit in direktem Zusammenhang stehen. In diesem Rahmen kann sie auch alle Bankgeschäfte unter Berücksichtigung der erteilten Banklizenz betreiben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Torsten Fischer | Geschäftsführer(in) | Bremen |
| Ralf Stapp | Geschäftsführer(in) | Bremen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.07.2023 | Änderung des Gegenstands | Finanzierung von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung einschließlich Infrastrukturförderung (Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur), der Wohnungs- und Städtebauförderung und der Förderung des Klimaschutzes sowie die Übernahme sonstiger Finanzierungsaufgaben einschließlich des Bürgschaftsgeschäftes im Interesse der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven in Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Die Gesellschaft übernimmt auf den genannten Gebieten Förderaufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven durch Gewährung und Verwaltung staatlicher oder kommunaler Finanzhilfen sowie von Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen die Aufbringung und die Durchleitung von Finanzierungsmitteln, die insbesondere für Fördermaßnahmen in den Bereichen Mittelstandsfinanzierung, Finanzierungen im Rahmen von Risikokapital, Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen, Technologie-/Innovationsfinanzierung, Infrastrukturfinanzierung, Wohnungs- und Städtebau eingesetzt werden. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft Treuhands-, Verwaltungs- und Verwertungsgeschäfte von der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), der Stadt Bremerhaven oder von diesen unmittelbar und mittelbar abhängigen Institutionen und Unternehmen übernehmen. Die öffentlichen Förderaufgaben sind in den einschlägigen Regelwerken konkret zu beschreiben. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören die Gewährung von Darlehen und anderen Finanzierungsmitteln an die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), die Stadt Bremerhaven sowie deren Ämter und öffentlich-rechtliche Zweckverbände. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen ihres Förderauftrages sowie zu dessen Erfüllung sowohl für eigene wie für fremde Rechnung an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere an Kreditinstitutionen und an Finanzdienstleistungsinstitutionen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sowie an Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind und damit in direktem Zusammenhang stehen. In diesem Rahmen kann sie auch alle Bankgeschäfte unter Berücksichtigung der erteilten Banklizenz betreiben. |
| 04.12.2020 | Änderung der Geschäftsanschrift | Domshof 14/15, 28195 Bremen |
| 22.12.2008 | Geschäftsanschrift eingetragen | Langenstraße 2-4, 28195 Bremen |
| Date | Title | Role | Type | Awarded | Counterpart | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 18.8.2025 | Rahmenvereinbarung für die Begleitung bei aufsichtlichen (Sonder-)Prüfungen | Buyer | services | — | EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | |
| 14.4.2025 | Regulatorisches Meldewesen | Buyer | services | — | — | |
| 19.2.2025 | BK-2024-003 | Buyer | services | — | — |
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