Die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlich-diakonischer Aufgaben, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfen für Behinderte, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch den Betrieb eines Kinderhospizes sowie des Nebelthau-Gymnasiums. Das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO nach Maßgabe einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Entgegennahme und/ oder Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für und von den steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen, die dem "Friedehorst"-Unternehmensverbund angeschlossen sind zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger nach Maßgabe der dem Finanzamt gesondert einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Gemäß § 58 Nr. 1 AO die Mittelbeschaffung (z. B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Bettina Wegner | Geschäftsführer(in) | Alter 61 | Bremen |
| Manfred Meyer | Geschäftsführer(in) | Alter 65 | Bremen |