FRIEDEHORST gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Unternehmen mit Sitz in Bremen. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 22398 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2005. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 87.983.580 €.
Die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlich-diakonischer Aufgaben, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfen für Behinderte, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch den Betrieb eines Kinderhospizes sowie des Nebelthau-Gymnasiums. Das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO nach Maßgabe einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Entgegennahme und/ oder Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für und von den steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen, die dem "Friedehorst"-Unternehmensverbund angeschlossen sind zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger nach Maßgabe der dem Finanzamt gesondert einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Gemäß § 58 Nr. 1 AO die Mittelbeschaffung (z. B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Manfred Meyer | Geschäftsführer(in) | Bremen |
| Bettina Wegner | Geschäftsführer(in) | Bremen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 29.09.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlich-diakonischer Aufgaben, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfen für Behinderte, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch den Betrieb eines Kinderhospizes sowie des Nebelthau-Gymnasiums. Das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO nach Maßgabe einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Entgegennahme und/ oder Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für und von den steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen, die dem "Friedehorst"-Unternehmensverbund angeschlossen sind zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger nach Maßgabe der dem Finanzamt gesondert einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Gemäß § 58 Nr. 1 AO die Mittelbeschaffung (z. B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
| 29.08.2016 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung kirchlich-diakonischer Aufgaben, insbesondere des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfen für Behinderte, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Kinderhospizes sowie des Nebelthau-Gymnasiums. Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 58 Nr. 1 AO auch die Mittelbeschaffung (z. B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Altenund Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. |
| 28.08.2014 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfen für Behinderte, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Kinderhospizes sowie des Nebelthau-Gymnasiums. 2. Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 58 Nr. 1 AO auch die Mittelbeschaffung (z. B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 87.983.580 € | 1.820.112 € | 50.671.332 € | — |
| 2023 | 80.636.624 € | 2.832.483 € | 50.029.696 € | — |
| 2022 | 76.297.207 € | 1.056.588 € | 49.336.086 € | — |
| 2021 | 72.561.420 € | -1.509.272 € | 52.135.322 € | — |
| 2020 | 69.504.300 € | 1.391.556 € | 52.337.769 € | — |
| 2019 | 74.097.390 € | -9.594.944 € | 54.081.100 € | — |
| 2018 | 135.792.627 € | -2.479.751 € | 69.067.429 € | — |
| 2017 | 135.144.622 € | -163.113 € | 74.080.034 € | — |
| 2016 | 142.574.849 € | 2.683.166 € | 78.010.264 € | — |
| 2015 | 142.994.806 € | -342.406 € | 79.206.725 € | — |
| 2014 | 131.773.991 € | 1.390.834 € | 80.468.055 € | — |
| 2013 | 112.336.037 € | — | 78.259.800 € | — |
| 2012 | 62.492.824 € | — | 76.774.335 € | — |
| 2011 | 56.041.992 € | — | 84.301.247 € | — |
| 2010 | 57.152.752 € | 2.149.111 € | 77.933.784 € | — |
| 2009 | 52.522.029 € | 176.270 € | 77.681.326 € | — |
| 2008 | 50.981.739 € | 258.624 € | 72.214.791 € | — |
| 2007 | 54.322.326 € | -480.472 € | 59.125.134 € | — |
| 2006 | 53.326.928 € | 844.417 € | 55.520.302 € | — |
| 2005 | 53.990.392 € | 46.735 € | 56.755.209 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 63.357.615 € | 84.1% |
| Materialaufwand | 8.203.557 € | 10.9% |
| Abschreibungen | 2.876.002 € | 3.8% |
| Zinsen u. ä. | 865.373 € | 1.1% |
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