Die Planetarium Wolfsburg gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, deren Satzungszweck die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kunst und Kultur mit astronomischem Bezug ist. Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb des Planetariums Wolfsburg verwirklicht; die Einrichtung vermittelt Benutzer*innen Kenntnisse über Astronomie und Weltraumfahrt durch Vorführungen, Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen und stellt Fachliteratur bereit. Neben der Wissensvermittlung fungiert die Gesellschaft als kultureller Begegnungsort und führt verschiedene Formate wie Konzerte, Lesungen, Workshops, theatrale sowie künstlerische Performances durch. Das Planetariumsgebäude nebst Einrichtungen ist von der Stadt Wolfsburg gepachtet und die Gesellschaft ist selbstlos tätig, wobei die Gesellschafter*innen keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. (Öffentlicher) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kunst und Kultur - mit astronomischem Bezug. Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb des Planetariums Wolfsburg verwirklicht. Es handelt sich um eine Einrichtung, in der den Benutzer*innen durch Vorführungen, Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Fachliteratur Kenntnisse über Astronomie und Weltraumfahrt vermittelt werden. Neben der Wissensvermittlung fungiert das Unternehmen als kultureller Begegnungsort. Die Förderung von Kunst und Kultur nimmt die Gesellschaft in der Durchführung von unterschiedlichen kulturellen Formaten wahr, wie bspw. Konzerte, Lesungen, Workshops, theatrale sowie künstlerische Performances und Vorträge. Das Unternehmen hat hierzu das Planetariumsgebäude nebst Einrichtungen von der Stadt Wolfsburg gepachtet. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 5. Die Gesellschafter*innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Zur Förderung des Gegenstandes kann sich die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der 88 136 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen gründen, wenn dies den Gesellschaftszweck dient.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Eileen Pollex | Geschäftsführer(in) | Braunschweig |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 16.12.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 18.07.2022 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. (Öffentlicher) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kunst und Kultur mit astronomischem Bezug. Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb des Planetariums Wolfsburg verwirklicht. Es handelt sich um eine Einrichtung, in der den Benutzer*innen durch Vorführungen, Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Fachliteratur Kenntnisse über Astronomie und Weltraumfahrt vermittelt werden. Neben der Wissensvermittlung fungiert das Unternehmen als kultureller Begegnungsort. Die Förderung von Kunst und Kultur nimmt die Gesellschaft in der Durchführung von unterschiedlichen kulturellen Formaten wahr, wie bspw. Konzerte, Lesungen, Workshops, theatrale sowie künstlerische Performances und Vorträge. Das Unternehmen hat hierzu das Planetariumsgebäude nebst Einrichtungen von der Stadt Wolfsburg gepachtet. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 5. Die Gesellschafter*innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Zur Förderung des Gegenstandes kann sich die Gesellschaft unter den Voraussetzungen der 88 136 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen gründen, wenn dies den Gesellschaftszweck dient. |
| 18.07.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 22.01.2013 | Kapitalerhöhung | +75.000 € | 100.000 € |
| 22.11.2007 | Kapitalherabsetzung | -25.000 € | 25.000 € |
| 27.12.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 1.104.495 € | 193.716 € | 851.404 € | 30 |
| 2022 | 891.745 € | 113.785 € | 627.617 € | 30 |
| 2021 | 689.043 € | 39.230 € | 526.099 € | 28 |
| 2020 | 746.806 € | 54.518 € | 481.804 € | 30 |
| 2019 | 944.574 € | 8.040 € | 471.142 € | 31 |
| 2018 | 930.175 € | 41.285 € | 448.917 € | 28 |
| 2017 | 928.863 € | 22.772 € | 399.043 € | 28 |
| 2016 | 858.555 € | -29.314 € | 442.697 € | 32 |
| 2015 | 875.613 € | 3.270 € | 396.468 € | 32 |
| 2014 | 894.943 € | -27.464 € | 326.924 € | 32 |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 508.550 € | 65.3% |
| Materialaufwand | 188.651 € | 24.2% |
| Abschreibungen | 81.808 € | 10.5% |
| Zinsen u. ä. | 157 € | 0.0% |
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