1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel für die Beförderung von Personen, die Erbringung von Leistungen für andere kommunale Verkehrsunternehmen, die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie der Parkraumverwaltung für die Stadt, ihrer Einrichtungen oder Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist. 2. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören ferner die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängender Geschäfte und der Erwerb, die Errichtung und die Erweiterung der hierzu erforderlichen Anlagen. 3. Eine Ausdehnung des Unternehmens auf das Gebiet nicht gesellschaftsangehöriger Gemeinden ist zulässig. 4. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen, die den in Absatz 1 und 2 genannten Zwecken dienen oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder errichten. 5. Die Gesellschaft ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaft hat ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten und ihre Geschäftstätigkeit so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Geschäftstätigkeit ist unter wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Gesichtspunkten zu führen. 6. Für die Gesellschaft und ihre Organe gelten die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karsten Krüger | Geschäftsführer(in) | Castrop-Rauxel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.03.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 09.08.2017 | Änderung des Gegenstands | Nach Änderung: 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel für die Beförderung von Personen, die Erbringung von Leistungen für andere kommunale Verkehrsunternehmen, die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie der Parkraumverwaltung für die Stadt, ihrer Einrichtungen oder Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist. 2. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören ferner die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängender Geschäfte und der Erwerb, die Errichtung und die Erweiterung der hierzu erforderlichen Anlagen. 3. Eine Ausdehnung des Unternehmens auf das Gebiet nicht gesellschaftsangehöriger Gemeinden ist zulässig. 4. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen, die den in Absatz 1 und 2 genannten Zwecken dienen oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder errichten. 5. Die Gesellschaft ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaft hat ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten und ihre Geschäftstätigkeit so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Geschäftstätigkeit ist unter wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Gesichtspunkten zu führen. 6. Für die Gesellschaft und ihre Organe gelten die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. |
| 09.08.2017 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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