VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Bochum. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17009 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2017. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als geschäftsführende, persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Firma VfL Bochum 1848 KGaA (die "KGaA"). Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ilja Kaenzig | Geschäftsführer(in) | Bochum |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.01.2018 | Änderung des Gegenstands | Berichtigung von Amts wegen: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als geschäftsführende, persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Firma VfL Bochum 1848 KGaA (die "KGaA"). Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. |
| 21.12.2017 | Firmenname eingetragen | VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH |
| 21.12.2017 | Sitz eingetragen | Bochum |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 21.12.2017 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | kleine KapG1 | 1.914 € | 397.286 € | — |
| 2024 | kleine KapG1 | -9.447 € | 1.510.989 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | 49.890 € | 1.027.696 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | 30.790 € | 863.917 € | — |
| 2021 | — | -4.029 € | 423.822 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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