MEDLOG24 GmbH Systemlogistik für medizinisches Probengut ist ein Unternehmen mit Sitz in Bochum. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15234 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2004. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Gegenstand des Unternehmens ist Systemlogistik für medizinisches Probengut, Kurierdienste, Paketdienste, die Erbringung von Postdienstleistungen, die Erbringung von logistischen Dienstleistungen jeglicher Art sowie der Handel mit Waren und deren Vermittlung sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art sowie ferner Beratungstätigkeit jeglicher Art, soweit die Beratungstätigkeit nicht besonderer Erlaubnis bedarf. Die Transporttätigkeit erstreckt sich auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu und über 3,5 t. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen. Sie ist insbesondere berechtigt, ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann sich auch an solchen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, die nicht mittelbar oder unmittelbar dem Geschäftszweck dienen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marc Muschkeit | Geschäftsführer(in) | Lüneburg |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | kleine KapG1 | — | 5.039.874 € | — |
| 2022 | 13.559.662 € | 2.419.134 € | 4.782.583 € | — |
| 2021 | 12.209.266 € | 670.571 € | 5.175.224 € | — |
| 2020 | 11.665.940 € | 240.063 € | 3.273.392 € | — |
| 2019 | Rohergebnis6,9 Mio. €2 | 57.610 € | 3.486.847 € | — |
| 2018 | Rohergebnis6,8 Mio. €2 | 97.038 € | 3.507.974 € | — |
| 2017 | — | — | 3.802.886 € | — |
| 2016 | — | — | 3.898.616 € | — |
| 2015 | — | — | 3.366.356 € | — |
| 2014 | Rohergebnis5,9 Mio. €2 | 167.117 € | 3.568.474 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 4.541.136 € | 38.9% |
| Materialaufwand | 7.107.044 € | 60.9% |
| Zinsen u. ä. | 27.012 € | 0.2% |
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