Zweck der Gesellschaft ist die Trägerschaft der gemeinnützigen Fachhochschule des Mittelstands (FHM), Sie bereitet in Anlehnung an das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. In diesem Rahmen nimmt die FHM Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und künstlerisch-gestalterische Aufgaben wahr, die zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium erforderlich sind. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke mittels der Tätigkeiten nach Absatz 1 auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Bildung und Handwerk sowie der steuerbegünstigten GmbH 's, deren alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter die Stiftung ist (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen dieses Zusammen-wirkens zur gemeinsamen Nutzung von räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen können auch Dienstleistungen (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.), (Büromaterial-) Warenlieferungen und Nutzungsüberlassungen (von Räumlichkeiten) erbracht oder empfangen werden. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Tätigkeiten nach Absatz 1 auch durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (auch mittels Nutzungsüberlassungen, Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen). Die Zuwendung Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH University of Applied Sciences von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszwecken unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind, sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. Das Rektorat hat seinen Sitz in Bielefeld. Es hat die Aufgabe, die strategische Entwicklung der Fachhochschule in Abstimmung mit den Gesellschaftern zu bestimmen und durchzuführen. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Anne Dreier | Geschäftsführer(in) | Alter 63 | Borgholzhausen |
| Michael Herbert Lutter | Geschäftsführer(in) | Alter 63 | Paderborn |