Die Johanniter HealthCare-IT Solutions GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Johanniter GmbH mit Sitz in Berlin und betreut stationäre Einrichtungen des Johanniter-Verbundes sowie weitere Kunden. Das Leistungsportfolio umfasst Healthcare-Informationstechnologie, Projektmanagement sowie betriebswirtschaftliche und ablauforganisatorische Beratungsleistungen und deckt nach eigenen Angaben den kompletten IT-Lebenszyklus ab. Das Unternehmen betreibt ein Rechenzentrum in Berlin, nennt über 180 Kunden und weist mehr als 20 Jahre etablierte Kernkompetenzen in Bereichen wie IT-Servicemanagement und Kundenservice aus. Zusätzlich erbringt die Gesellschaft Beschaffungs- und Logistikdienstleistungen und benennt ISO 27001- sowie TÜV Trusted Data Center-Zertifizierungen als Bestandteile des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit steuerbegünstigten Körperschaften gemäß § 57 Abs. 3 AO. Die Gesellschaftszwecke sind die Förderung a. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, b. der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, c. des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO, d. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, (2) Der Zweck wird durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit Körperschaften verwirklicht, die die Voraussetzungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO erfüllen (steuerbegünstigte Körperschaften). Es handelt sich hierbei um Kooperationen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem (Johanniterorden), den Genossenschaften/Kommenden des Johanniterordens, dem Johanniter-Schwesternschaft e.V. sowie der Johanniter-Stiftung. Des Weiteren erfolgt ein planmäßiges Zusammenwirken mit steuerbegünstigten Gesellschaften innerhalb des Unternehmensverbundes der Johanniter GmbH und innerhalb des Unternehmensverbundes des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (3) Das Zusammenwirken erfolgt durch IT-Dienstleistungen und Rechenzentrumsbetrieb so-wie Beschaffung- und Logistikdienstleistungen sowie Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie für Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Schulen, Bildungseinrichtungen und andere Betriebe. (4) Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. (5) Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften. (6) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch: a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen, c) eigene Rechtsträger gründen, d) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen.
Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt. Siehe unseren Hinweis zur Datenqualität. Fehler melden?
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ralf Hörstgen | Geschäftsführer(in) | Bergisch Gladbach |
| Michael Schlickum | Geschäftsführer(in) | Mainz |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.03.2024 | Sitzverlegung | und Änderung zur Firma |
| 12.12.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit steuerbegünstigten Körperschaften gemäß § 57 Abs. 3 AO. Die Gesellschaftszwecke sind die Förderung a. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, b. der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, c. des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO, d. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, (2) Der Zweck wird durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit Körperschaften verwirklicht, die die Voraussetzungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO erfüllen (steuerbegünstigte Körperschaften). Es handelt sich hierbei um Kooperationen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem (Johanniterorden), den Genossenschaften/Kommenden des Johanniterordens, dem Johanniter-Schwesternschaft e.V. sowie der Johanniter-Stiftung. Des Weiteren erfolgt ein planmäßiges Zusammenwirken mit steuerbegünstigten Gesellschaften innerhalb des Unternehmensverbundes der Johanniter GmbH und innerhalb des Unternehmensverbundes des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (3) Das Zusammenwirken erfolgt durch IT-Dienstleistungen und Rechenzentrumsbetrieb so-wie Beschaffung- und Logistikdienstleistungen sowie Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie für Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Schulen, Bildungseinrichtungen und andere Betriebe. (4) Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist zu sämtlichen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. (5) Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften. (6) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch: a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen, c) eigene Rechtsträger gründen, d) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen. |
| 12.12.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 15.05.2012 | Stammkapital festgesetzt | — | 60.950 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 19.625.429 € | -294.784 € | 8.707.396 € | — |
| 2023 | 25.370 € | 150.105 € | 6.527.681 € | — |
| 2022 | 19.083 € | 150.429 € | 5.196.343 € | — |
| 2021 | 18.070 € | 127.574 € | 5.031.881 € | — |
| 2020 | 15.762 € | 121.513 € | 4.602.707 € | — |
| 2019 | 13.864 € | 134.314 € | 4.690.853 € | — |
| 2018 | — | 116.367 € | 4.542.584 € | — |
| 2017 | — | 105.801 € | 4.295.616 € | — |
| 2016 | — | 115.803 € | 4.308.229 € | — |
| 2015 | 9.806.245 € | 116.143 € | 3.815.187 € | — |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
AWO proService Schleswig-Holstein gGmbH
Kiel · Sonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
SRH Krankenhaus Oberndorf a.N. GmbH
Oberndorf am Neckar · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
Deutsches Rotes Kreuz Saarland gemeinnützige Trägergesellschaft für soziale Einrichtungen mbH
St. Ingbert · Sonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 7.482.254 € | 83.4% |
| Abschreibungen | 1.491.811 € | 16.6% |
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.