Die tandem BTL gGmbH ist eine gemeinnuetzige Gesellschaft mit Sitz in Berlin, gegruendet im Maerz 1992 und seit Januar 2017 unter dem Namen tandem BTL gGmbH organisiert. Sie ist eine 100%ige Tochter des Sozialverbandes VdK Berlin-Brandenburg e.V. und Mitglied im Paritaetischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. Als freie Traegerin erbringt die Gesellschaft soziale Dienstleistungen wie Ambulante Hilfen, Schulbezogene Sozialarbeit, Tagesbetreuung, Betreutes Einzelwohnen, Arbeitsfoerderung und Qualifizierungsseminare an mehreren Standorten in Berlin. Die Finanzierung erfolgt ueberschliesslich bzw. überwiegend durch oeffentliche Zuwendungen und Leistungen der Berliner Senatsverwaltung, der Berliner Bezirke und der Jobcenter.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (im Folgenden: AO). (2) Gemeinnützige Satzungszwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, sowie die Förderung der Erziehung und Berufsbildung im Sinne des § 52 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a. die Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung unter anderem im betreuten Einzelwohnen für Menschen mit Behinderung oder ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung; b. die Unterstützung und Betreuung von jungen Menschen unter anderem durch Angebote der Schulsozialarbeit; c. die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der ergänzenden Förderung und Betreuung (Horten); d. die Unterstützung und Betreuung von Senior*innen unter anderem durch Angebote mobiler Hilfedienste und psychosozialer Betreuung bettlägeriger Seniorenheimbewohner*innen; e. die berufliche Qualifizierung und Förderung von arbeitslosen Menschen durch Theorie-Kurse und Learning by doing in Einrichtungen und Maßnahmen der Hilfe für ältere und behinderte Menschen, der Kinder- und Jugendhilfe und schulunterstützenden Maßnahmen f. die berufliche Qualifikation für Arbeitsfelder im Gesundheits- und Sozialwesen im Rahmen der Durchführung von berufsbegleitenden Seminaren, ganz- oder mehrtägigen Kursen sowie von Einzelveranstaltungen, insbesondere in Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe oder der Seniorenarbeit. (3) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke in Kooperation mit Partnern arbeiten, die selbst gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und kann dabei andere gemeinnützige Körperschaften unterstützen, die ähnliche Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Zwecke zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit der schoolcoach BTL gGmbH, insbesondere durch den Austausch sozialer Dienstleistungen und zugehöriger administrativer Leistungen, verwirklichen. Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke kann die Gesellschaft auch steuerbegünstigte Körperschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ria Schneider | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 01.04.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 21.05.2022 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (im Folgenden: AO). (2) Gemeinnützige Satzungszwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, sowie die Förderung der Erziehung und Berufsbildung im Sinne des § 52 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a. die Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung unter anderem im betreuten Einzelwohnen für Menschen mit Behinderung oder ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung; b. die Unterstützung und Betreuung von jungen Menschen unter anderem durch Angebote der Schulsozialarbeit; c. die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der ergänzenden Förderung und Betreuung (Horten); d. die Unterstützung und Betreuung von Senior*innen unter anderem durch Angebote mobiler Hilfedienste und psychosozialer Betreuung bettlägeriger Seniorenheimbewohner*innen; e. die berufliche Qualifizierung und Förderung von arbeitslosen Menschen durch Theorie-Kurse und Learning by doing in Einrichtungen und Maßnahmen der Hilfe für ältere und behinderte Menschen, der Kinder- und Jugendhilfe und schulunterstützenden Maßnahmen f. die berufliche Qualifikation für Arbeitsfelder im Gesundheits- und Sozialwesen im Rahmen der Durchführung von berufsbegleitenden Seminaren, ganz- oder mehrtägigen Kursen sowie von Einzelveranstaltungen, insbesondere in Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe oder der Seniorenarbeit. (3) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke in Kooperation mit Partnern arbeiten, die selbst gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und kann dabei andere gemeinnützige Körperschaften unterstützen, die ähnliche Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Zwecke zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit der schoolcoach BTL gGmbH, insbesondere durch den Austausch sozialer Dienstleistungen und zugehöriger administrativer Leistungen, verwirklichen. Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke kann die Gesellschaft auch steuerbegünstigte Körperschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen. |
| 21.05.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 30.08.2019 | Stammkapital festgesetzt | — | 250.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 32.326.459 € | 198.342 € | 12.005.280 € | — |
| 2023 | 23.547.826 € | 29.501 € | 10.644.597 € | — |
| 2022 | 22.551.403 € | 192.566 € | 9.584.721 € | — |
| 2021 | 20.350.642 € | 212.157 € | 8.500.838 € | — |
| 2020 | 19.205.974 € | 456.102 € | 7.718.843 € | — |
| 2019 | 16.683.997 € | 392.536 € | 6.740.333 € | — |
| 2018 | 17.209 € | 145.898 € | 5.409.189 € | — |
| 2017 | 17.309.153 € | 624.096 € | 4.791.378 € | — |
| 2016 | 15.516.749 € | 681.590 € | 3.949.835 € | — |
| 2015 | 14.029.325 € | 425.234 € | 4.330.221 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 27.837.581 € | 99.1% |
| Abschreibungen | 265.376 € | 0.9% |
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