A-DES GmbH Agentur für Design ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 41369 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1991. A-DES GmbH Agentur für Design ist ein Familienunternehmen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Architektur und Design-Leistungen, Entwurf, Planung und Gestaltung von Ausstellungen, darüber hinaus Vermietung, Verkauf, Leasing und Montage von Messeständen, Beschaffung und Vermittlung von Ausstellungs- und Werbeflächen, Planung und Entwicklung von PR-Konzeptionen sowie alle mit Messeveranstaltungen im Zusammenhang stehenden Geschäfte; die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Geschäftszwecken, insbesondere der Inneneinrichtung; Übernahme, Gründung und Betrieb gleicher oder ähnlicher Unternehmungen und die Beteiligung daran sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 41369 (Stand 22. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Leonard Darenberg | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Viktoria Darenberg | Geschäftsführer(in) | Berlin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 41369 (Stand 22. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.06.2024 | Änderung der Geschäftsanschrift | Kastanienallee 43, 10119 Berlin |
| 06.01.2023 | Firmennamensänderung | A-DES GmbH Agentur für Design |
| 06.01.2023 | Änderung der Geschäftsanschrift | Fehrbelliner Straße 90, 10119 Berlin |
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 21.8.2026 | Auftragnehmer · Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH | 3.322.331 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 41369 (Stand 22. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | kleine KapG1 | — | 180.640 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 392.276 € | — |
| 2018 | — | — | 322.837 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 41369 (Stand 22. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister