Die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Musikkultur. Dazu werden folgende Orchester und Chöre zur Aufführung von Musikwerken im In- und Ausland und zur Mitwirkung bei Aufnahmen von Musikwerken für Ton- und Bildträgerproduktionen und Rundfunkproduktionen unterhalten: das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (RSO), das Rundfunk Sinfonieorchester Berlin (RSB), der Rundfunkchor Berlin, der RIAS Kammerchor.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anselm Rose | Geschäftsführer(in) | Dresden |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 21.12.2009 | Sitzverlegung | anschrift wird gemäß § 3 |
| 21.12.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Charlottenstraße 56, 10117 Berlin |
| 17.11.2004 | Firmenname eingetragen | Rundfunk-Orchester und -Chöre (gemeinnützige) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Berlin |
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