Die EJF Hollerhaus gGmbH mit Sitz in Berlin wurde am 16. September 2022 gegründet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß der Abgabenordnung, insbesondere in der Jugend- und Altenhilfe, Eingliederungshilfe und Gesundheitsförderung. Die Gesellschaft betreibt an den Standorten Ingolstadt und Münchsmünster drei Wohnheime sowie zwei werkstattunabhängige Förderstätten, bietet in Ingolstadt 98 Förderstätten- und 59 Wohnheimplätze und am Hollerhof 24 Wohnheimplätze sowie 34 Förderstättenplätze und vier barrierefreie Sozialwohnungen an. Als Tochtergesellschaft der EJF gemeinnützige AG ist die EJF Hollerhaus in die Prozesslandschaft der Mutter eingebunden; zahlreiche Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen (z. B. Rechnungswesen, Personalwesen, IT) werden von der Mutter gestellt oder koordiniert. Im Jahresdurchschnitt 2024 waren in der Gesellschaft 124 Vollzeit- und 284 Teilzeitkräfte beschäftigt und das Leistungsangebot umfasst ambulante Dienste, Offene Hilfen, Schulbegleitungen, Tagesstrukturen, Integrationsangebote sowie gesundheitsbezogene Einrichtungen wie Sozialstationen und Ambulanzen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, - die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch, religiös oder aus anderen Gründen Verfolgte, - die Förderung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder eines sonstigen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die Förderung der Hilfe für Geflüchtete, Wohnungslose und Menschen mit Behinderung, - die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundbesitz zu erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern. (3) Die Gesellschaft kann anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Körperschaftmit den Mitteln Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke dieser Gesellschaft fördert. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch - Beratung, Unterstützung, Betreuung und Pflege der in (1) genannten Personengruppen, - Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur Förderung und Unterstützung der in (1) genannten Personengruppen zuzüglich Kindertagesbetreuung, - Errichtung und Betrieb von ambulanten Diensten und sonstigen Maßnahmen und Projekten, die dazu geeignet sind, Kinder, Jugendliche, Straffällige, Menschen in (sozialen) Krisensituationen, Senioren, Geflüchtete und Menschen mit Behinderung sowie Menschen jeden Alters und mit gleichwelcher Behinderung zu betreuen und zu unterstützen, auch durch Assistenzangebote, Tagesstrukturen und Freizeiteinrichtungen, - Errichtung und Betrieb von teilstationären und stationären Wohneinrichtungen und Wohnungen sowie Vorhalten von Betreuungs- und Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche, Straffällige, Menschen in (sozialen) Krisensituationen, Senioren, Geflüchtete und Menschen mit Behinderung, - Errichtung und Betrieb von Einrichtungen, die der Eingliederung von Menschen mit Behinderung, beispielweise am Arbeitsmarkt, dienen, wie Integrationsunternehmen und -einrichtungen, - Errichtung und Betrieb anderer Formen sozialtherapeutischer und diakonischer Arbeit, - Bildung, Fort- und Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen, unter anderem durch den Betrieb von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, Förderung der Fachkräfteausbildung, - Errichtung und Betrieb von Einrichtungen und Vorhalten von Angeboten mit überregionalem Bezug, unter anderem durch Fortbildungen, - Errichtung und Betrieb ambulanter und (teil)stationärer Einrichtungen zur Förderung der Gesundheitsvorsorge wie Sozialstationen, Ambulanzen und Krankenhäuser und flankierende Dienste. (5) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch ein planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit dem Unternehmensverbund des EJF. Das arbeitsteilige Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit oder der Projekttätigkeit. Das Zusammenwirken erfolgt zudem insbesondere durch die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Behindertenhilfe. Das planmäßige Zusammenwirken mit dem Unternehmensverbund des EJF darf ausschließlich im Rahmen der unter (1) genannten Gesellschaftszwecke erfolgen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Eckhoff | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Svetlana Labun | Geschäftsführer(in) | Weißenburg |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 18.983.153 € | 318.783 € | 34.334.767 € | — |
| 2023 | 15.340.078 € | 129.185 € | 34.218.121 € | — |
| 2022 | 0 € | -846 € | 24.975 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 12.136.029 € | 71.4% |
| Materialaufwand | 3.159.028 € | 18.6% |
| Abschreibungen | 1.114.315 € | 6.6% |
| Zinsen u. ä. | 588.145 € | 3.5% |
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