Die CF 1 Gefrees GmbH hat den Gegenstand des Haltens und der Verwaltung von eigenem Grundbesitz sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz und die Beteiligung an Unternehmen, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des KWG. 2022 erwarb die Gesellschaft eine Bestandsimmobilie für betreutes Wohnen und Tagespflege sowie ein Entwicklungsgrundstück in Gefrees; auf dem Entwicklungsgrundstück wird eine vollstationäre Pflegeeinrichtung errichtet, und für beide Objekte wurden Mietverträge mit einem renommierten Pflegedienstbetreiber abgeschlossen. Mit einem institutionellen Investor wurde ein Kaufvertrag über die Veräußerung der Bestandsimmobilie und des Neubaus abgeschlossen; die Bestandsimmobilie wurde im Geschäftsjahr 2023 veräußert, der Übergang des Neubaus erfolgt mit Fertigstellung, geplant für das zweite Halbjahr 2025. Zur Finanzierung der Bautätigkeit wurde eine Kreditfinanzierung über EUR 13,0 Mio. aufgenommen und Nachrangdarlehen in Höhe von EUR 3.240.000 eingeworben; die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter und die Unternehmensführung erfolgt durch die FFIRE Immobilienverwaltung AG und die Careforce Real Estate GmbH. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Das Halten und die Verwaltung von eigenem Grundbesitz sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, ferner die Beteiligung an Unternehmen aller Art, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des KWG.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 243433 (Stand 2. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Herdan | Geschäftsführer(in) | Sonnefeld |
| Manfred Müntjes | Geschäftsführer(in) | Falkensee |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 243433 (Stand 2. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Rohergebnis2,8 Mio. €2 | 1.184.452 € | 7.200.459 € | — |
| 2022 | Rohergebnis91,1 Tsd. €2 | -138.954 € | 5.794.198 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 243433 (Stand 2. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Zinsen u. ä. | 199.907 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister