| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 08.05.2024 | Änderung des Gegenstands | 1. die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung, die vermögensmäßige Verwaltung und die Finanzierung der Bundesautobahnen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz ("InfrGG"), unbeschadet der Aufgaben, die dem Fernstraßen-Bundesamt ("FBA") nach § 2 Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz ("FStrBAG") obliegen oder durch oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesen werden, 2. die Planung, der Bau, der Betrieb, die Erhaltung, die vermögensmäßige Verwaltung und die Finanzierung der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs, sofern diese auf Antrag eines Landes und soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen nach Artikel 90 Abs. 4 oder Artikel 143e Abs. 2 des Grundgesetzes in Bundesverwaltung übernommen werden, und 3. das Finanzmanagement für die Bundesfernstraßen (insbesondere Durchführung des Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt). |
| 08.05.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.01.2022 | Änderung der Geschäftsanschrift | Heidestraße 15, 10557 Berlin |
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