(1) die Planung, Finanzierung, Produktion und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art, insbesondere Live-Entertainment-Veranstaltungen, sowie die Planung und Errichtung entsprechender Aufführungsstätten sowie die Bewerbung aller vorgenannten Gegenstände. Das Erbringen von Dienstleistungen für Unternehmen im Entertainmentbereich. Nicht erfasst sind genehmigungspflichtige Geschäfte, sofern die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt. (2) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Johannes Mock-O´Hara | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Qiang Li | Geschäftsführer(in) | Berlin |
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