Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung und die Aufstellung von Spielgeräten im Sinne von § 33c der Gewerbeordnung. Die Gesellschaft kann auch andere Spiele im Sinne des § 33d der Gewerbeordnung veranstalten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Anneros Martin | Geschäftsführer(in) | Emskirchen |
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