Die TenneT Offshore GmbH ist für die Anbindung von Offshore-Windparks an das öffentliche Stromnetz zuständig, einschließlich Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Netzanbindungssysteme.
Positiv. Trotz hoher Investitionskosten und regulatorischer Unsicherheiten (z.B. Eigenkapitalzinsen) ist das Geschäftsmodell durch langfristige Pacht- und Geschäftsbesorgungsverträge sowie eine gesetzlich garantierte Kostenerstattung (Ist-Kosten) sehr stabil und krisenresistent.
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| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Markus Karl Binder | Geschäftsführer(in) | Alter 59 | Kolkwitz |
| Kathrin Roswitha Günther | Geschäftsführer(in) | Alter 40 | Altusried |
| Ina Sophie Barbara Kamps | Geschäftsführer(in) | Alter 45 | Hamburg |
| Tim Christian Meyerjürgens | Geschäftsführer(in) | Alter 50 | Bad Zwischenahn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 23.08.2024 | Änderung des Gegenstands | a) die Anbindung von Offshore-Anlagen an das öffentliche elektrische Energieversorgungsnetz; b) die Übernahme bzw. die Errichtung sowie der Betrieb der Leitungen vom Umspannwerk der Offshore-Anlagen bis zum Übertragungs- oder Verteilnetz; c) die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Erstattung der Aufwendungen an die Betreiber der Offshore-Anlagen; d) die Vornahme des Kostenausgleichs zwischen verschiedenen Übertragungsnetzbetreibern, die im Zusammenhang mit der Netzanbindung von Offshore-Anlagen entstehen. |
| 05.10.2010 | Firmennamensänderung | TenneT Offshore GmbH |
| 03.07.2009 | Firmennamensänderung | transpower offshore gmbh |
| 20.11.2008 | Geschäftsanschrift eingetragen | Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth |
| 09.06.2007 | Firmenname eingetragen | E.ON Netz Offshore GmbH |
| 09.06.2007 | Sitz eingetragen | Bayreuth |
| 09.06.2007 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 09.06.2007 | Gegenstand eingetragen | die Anbindung von Offshore-Anlagen an das öffentliche elektrische Energieversorgungsnetz; die Übernahme bzw. die Errichtung sowie der Betrieb der Leitungen vom Umspannwerk der OffshoreAnlagen bis zum Übertragungs- oder Verteilernetz; die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Erstattung der Aufwendungen an die Betreiber der Offshore-Anlagen; die Vornahme des Kostenausgleichs zwischen verschiedenen Übertragungsnetzbetreibern, die im Zusammenhang mit der Netzanbindung von Offshore-Anlagen entstehen. |
| Name | Aktualisiert am | |
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Chronologischer Abdruck (CD) |