(1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. (2) Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unter-haltung von Alten- und Altenpflegeheimen sowie von weiteren Einrichtungen und Angeboten, durch die Senioren betreut werden. Die Gesellschaft unterhält dazu insbesondere verschiedene stationäre Betreuungseinrichtungen und bietet teil-stationäre, ambulante und beratende Leistungen und Unterstützung für Senioren an. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke außerdem durch den Betrieb bzw. die Übernahme von Einrichtungen, in denen Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung sowie von Behinderung bedrohte Menschen gefördert und betreut werden, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) zu ermöglichen. Die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung umfasst neben der Unterhaltung von Wohnheimen und ambulant betreutem Wohnen vor allem den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen. (4) Die Gesellschaft betreibt Tageseinrichtungen für Kinder und eine Schule. Sie unterhält ambulante Angebote der Erziehungshilfe. Sie kann auch stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Jugendhilfe unterhalten und betreiben sowie entsprechende Angebote vorhalten. (5) Zu den Tätigkeiten der Gesellschaft im Bereich des Wohlfahrtswesens gehört vor allem der Betrieb eines Mehrgenerationenhauses zur sozialen und pädagogischen Betreuung von sozial Schwachen und geistig oder körperlich behinderten Menschen sowie zur Förderung des Miteinanders und des Austausches der Generationen. (6) Die Gesellschaft dient der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Jugend- und Altenhilfe. Dies geschieht insbesondere durch das Fachseminar für Altenpflege. Die Gesellschaft befähigt Personen zur Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in den in Abs. 1 genannten Bereichen. (7) Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung ihrer Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körper-schaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung ihrer Zwecke dienen. Insbesondere kann sie dazu andere juristische Personen oder andere Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Außerdem kann sie sich mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften zu einem Verbund zusammenschließen. (8) Die Gesellschaft kann die in Abs. 1 genannten Zwecke unter anderem dadurch verwirklichen, dass sie als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO Mittel beschafft und diese Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die selbst Träger von Einrichtungen und Diensten des Gesundheits-, Sozial- und Wohlfahrts-wesens sind, zuwendet - vorrangig der "Diakonie Stiftung Salem" und dem "Diakoniewerk im Evangelischen Kirchenkreis Minden e.V." -, um sie bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im vorstehenden Sinne zu fördern und zu unterstützen. Diese Körperschaften haben die ihnen zugewendeten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendensammlungen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Die Gesellschaft kann gemäß § 58 Nr. 2 AO einen Teil ihrer Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften weiterleiten, vorrangig an die "Diakonie Stiftung Salem" und das "Diakoniewerk im Evangelischen Kirchenkreis Minden e.V.". (9) Im Rahmen ihrer Zwecke kann die Gesellschaft die Aufnahme weiterer Aufgaben und Einrichtungen beschließen, soweit es sich um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt. (10) In Einrichtungen der Gesellschaft werden regelmäßig Gottesdienste gefeiert und die zu betreuenden Menschen seelsorglich begleitet.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.10.2014 | Firmennamensänderung | Diakonie Stiftung Salem gGmbH |
| 07.10.2014 | Änderung des Gegenstands | (1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. (2) Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unter-haltung von Alten- und Altenpflegeheimen sowie von weiteren Einrichtungen und Angeboten, durch die Senioren betreut werden. Die Gesellschaft unterhält dazu insbesondere verschiedene stationäre Betreuungseinrichtungen und bietet teil-stationäre, ambulante und beratende Leistungen und Unterstützung für Senioren an. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke außerdem durch den Betrieb bzw. die Übernahme von Einrichtungen, in denen Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung sowie von Behinderung bedrohte Menschen gefördert und betreut werden, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) zu ermöglichen. Die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung umfasst neben der Unterhaltung von Wohnheimen und ambulant betreutem Wohnen vor allem den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen. (4) Die Gesellschaft betreibt Tageseinrichtungen für Kinder und eine Schule. Sie unterhält ambulante Angebote der Erziehungshilfe. Sie kann auch stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Jugendhilfe unterhalten und betreiben sowie entsprechende Angebote vorhalten. (5) Zu den Tätigkeiten der Gesellschaft im Bereich des Wohlfahrtswesens gehört vor allem der Betrieb eines Mehrgenerationenhauses zur sozialen und pädagogischen Betreuung von sozial Schwachen und geistig oder körperlich behinderten Menschen sowie zur Förderung des Miteinanders und des Austausches der Generationen. (6) Die Gesellschaft dient der Aus-, Fortund Weiterbildung von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Jugend- und Altenhilfe. Dies geschieht insbesondere durch das Fachseminar für Altenpflege. Die Gesellschaft befähigt Personen zur Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in den in Abs. 1 genannten Bereichen. (7) Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung ihrer Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) für steuerbegünstigte Körper-schaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung ihrer Zwecke dienen. Insbesondere kann sie dazu andere juristische Personen oder andere Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Außerdem kann sie sich mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften zu einem Verbund zusammenschließen. (8) Die Gesellschaft kann die in Abs. 1 genannten Zwecke unter anderem dadurch verwirklichen, dass sie als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO Mittel beschafft und diese Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die selbst Träger von Einrichtungen und Diensten des Gesundheits-, Sozial- und Wohlfahrtswesens sind, zuwendet - vorrangig der "Diakonie Stiftung Salem" und dem "Diakoniewerk im Evangelischen Kirchenkreis Minden e.V." -, um sie bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im vorstehenden Sinne zu fördern und zu unterstützen. Diese Körperschaften haben die ihnen zugewendeten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendensammlungen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Die Gesellschaft kann gemäß § 58 Nr. 2 AO einen Teil ihrer Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften weiterleiten, vorrangig an die "Diakonie Stiftung Salem" und das "Diakoniewerk im Evangelischen Kirchenkreis Minden e.V.". (9) Im Rahmen ihrer Zwecke kann die Gesellschaft die Aufnahme weiterer Aufgaben und Einrichtungen beschließen, soweit es sich um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt. (10) In Einrichtungen der Gesellschaft werden regelmäßig Gottesdienste gefeiert und die zu betreuenden Menschen seelsorglich begleitet. |
| 12.08.2010 | Firmenname eingetragen | Diakonie Stiftung Salem gemeinnützige GmbH |
| 12.08.2010 | Sitz eingetragen | Minden |
| 12.08.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Fischerallee 3 a, 32423 Minden |
| 12.08.2010 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 12.08.2010 | Gegenstand eingetragen | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Kinderund Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Betrieb und die Unterhaltung von Alten- und Altenpflegeheimen sowie von weiteren Einrichtungen und Angeboten, durch die Senioren betreut werden. Die Gesellschaft unterhält dazu insbesondere verschiedene stationäre Betreuungseinrichtungen und bietet teilstationäre, ambulante und beratende Leistungen und Unterstützung für Senioren an. Betrieb bzw. die Übernahme von Einrichtungen, in denen Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung sowie von Behinderung bedrohte Menschen gefördert und betreut werden, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) zu ermöglichen. Die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung umfasst neben der Unterhaltung von Wohnheimen und ambulant betreutem Wohnen vor allem den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen. Die Gesellschaft betreibt Tageseinrichtungen für Kinder und eine Schule. Ferner unterhält die Gesellschaft ambulante Angebote der Erziehungshilfe. Auch kann sie stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Jugendhilfe unterhalten und betreiben und entsprechende Angebote vorhalten. Betrieb eines Mehrgenerationenhauses zur sozialen und pädagogischen Betreuung von sozial Schwachen und geistig und körperlich behinderten Menschen sowie zur Förderung des Miteinanders und des Austausches der Generationen. Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Jugend- und Altenhilfe. Dies geschieht insbesondere durch das Fachseminar für Altenpflege. Die Gesellschaft befähigt Personen zur Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in den in Absatz 1 genannten Bereichen. In Einrichtungen der Gesellschaft werden regelmäßig Gottesdienste gefeiert und die zu betreuenden Menschen seelsorgerlich begleitet. Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Solche Mittel wird die Gesellschaft vorrangig an die Stiftung Diakonie Stiftung Salem und den Verein Diakoniewerk im Evangelischen Kirchenkreis Minden eV. in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften weiterleiten. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Auch darf die Gesellschaft gemäß § 58 Nr. 2 AO einen Teil ihrer Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften vorrangig an die beiden vorgenannten weiterleiten. |
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Christian Schultz | Geschäftsführer(in) | Alter 60 | Nidda |
| Thomas Lunkenheimer | Geschäftsführer(in) | Alter 60 | Hille |
Anmelden um Gesellschafter zu sehen
| Name | Typ | Anteile (%) |
|---|---|---|
| Max Mustermann GmbH | Juristische Person | 50.00% |
| Schmidt, Anna | Natürliche Person | 30.00% |
| Holding AG | Juristische Person | 20.00% |