Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entnahme und Sammlung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen für andere gemeinnützige Blutspendeorganisationen, die Mitwirkung an Maßnahmen der Hämotherapie, die Gewinnung und Verarbeitung von Stammzellpräparaten, die Erbringung von transfusionsmedizinischen Labor- und Serviceleistungen sowie die wissenschaftliche Betätigung und Forschung zur Erreichung des Gesellschaftszweckes und der Fortentwicklung des Blutspendewesens. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit den Unternehmen im Konzernverbund sowie den RK-Gliederungen und weiteren gemeinnützigen Körperschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und ihrer Gesellschafter Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und unterhalten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Lambros Kordelas | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
| Holger Praßel | Geschäftsführer(in) | Ratingen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.10.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entnahme und Sammlung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen für andere gemeinnützige Blutspendeorganisationen, die Mitwirkung an Maßnahmen der Hämotherapie, die Gewinnung und Verarbeitung von Stammzellpräparaten, die Erbringung von transfusionsmedizinischen Labor- und Serviceleistungen sowie die wissenschaftliche Betätigung und Forschung zur Erreichung des Gesellschaftszweckes und der Fortentwicklung des Blutspendewesens. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit den Unternehmen im Konzernverbund sowie den RK-Gliederungen und weiteren gemeinnützigen Körperschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und ihrer Gesellschafter Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und unterhalten. |
| 17.10.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 01.10.2009 | Firmennamensänderung | DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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