Die Hochtaunusbau Grundbesitzgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe und wurde am 14.12.2006 gegründet. Gegenstand ist die Bewirtschaftung, Errichtung, Verwaltung und das Management von Immobilien, insbesondere die Vermietung von Flüchtlingsunterkünften, Gewerbeflächen, Dachflächen sowie der Betrieb von Photovoltaikanlagen und Gestattungen für Mobilfunkantennen. Die Gesellschaft betreibt zwei Asylbewerberunterkünfte (Errichtung 2015 und 2017) mit einer Gesamtkapazität von bis zu 400 Personen, die langfristig an den Hochtaunuskreis vermietet sind. Zum 31.12.2024 verwaltete sie insgesamt 18 Einheiten, darunter 11 Gewerbeeinheiten mit rund 1.571 m² und 7 Wohneinheiten mit rund 466 m², und betrieb Photovoltaikanlagen an zehn Standorten.
Der Betrieb und die Verwaltung von eigenen Immobilien (Flüchtlingsunterkünfte), von Immobilien bzw. Flächen der Hochtaunus Baugenossenschaft eG und von Immobilien der Stadt Bad Homburg v.d.H. (Fremdverwaltung). Dieses schließt insbesondere den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, von Mobilfunkantennen und von Heizungsanlagen ein. Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 10452 (Stand 19. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sven Groth | Geschäftsführer(in) | Oberursel (Taunus) |
| Bertram Huke | Geschäftsführer(in) | Oberursel (Taunus) |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 10452 (Stand 19. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis1,7 Mio. €2 | 565.560 € | 10.541.976 € | — |
| 2023 | 2.425.088 € | 518.169 € | 11.158.216 € | — |
| 2022 | 2.296.286 € | 459.879 € | 11.639.560 € | — |
| 2021 | 2.309.031 € | 353.550 € | 12.292.719 € | — |
| 2020 | Rohergebnis1,3 Mio. €2 | 129.170 € | 13.019.443 € | — |
| 2019 | 2.099.412 € | 416.024 € | 13.742.305 € | — |
| 2018 | 2.412.243 € | 429.601 € | 14.185.814 € | — |
| 2017 | 2.048.997 € | 354.334 € | 14.631.782 € | — |
| 2016 | 1.411.278 € | 270.761 € | 13.095.267 € | — |
| 2015 | 673.363 € | 85.837 € | 7.188.805 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., HRB 10452 (Stand 19. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 49.492 € | 5.5% |
| Materialaufwand | 1.476 € | 0.2% |
| Abschreibungen | 608.771 € | 67.5% |
| Zinsen u. ä. | 241.587 € | 26.8% |
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Quelle: Unternehmensregister