1. Betrieb der Bahnlinie zwischen Kahl (Main) und Schölikrippen zum Zweck der Beförderung von Personen und Gütern sowie Bau und Betrieb etwaiger Erweiterungen. 2. Betrieb von Verkehrsunternehmen sowie Beteiligungen an solchen, einschlleßlich der Nebenbetriebe, soweit sie dem Gesellschaftszweck dienen. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die dem Zweck des Unternehmens unmittelbar dient. Die Geseflschaft darf im Rahmen der Art. 75, Art. 80 Abs. 2 LKrO sowie der Art. 87, Art. 92 Abs. 2 GO andere Unternehmen erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Marc Bichtemann | Geschäftsführer(in) | Alter 47 | Goldbach |