Die Gesellschaft befasst sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung von Vermögenswerten, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren und Immobilien. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
der Erwerb, das Halten, das Veräußern und die Verwaltung von Vermögen aller Art, insbesondere von Unternehmen, unternehmerischen Beteiligungen, Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten sowie von Grundstücken und grundstücksgleichen und -ähnlichen Rechten. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die erlaubnispflichtig sind, z.B. nach dem KWG.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Timm Ebner | Geschäftsführer(in) | Darmstadt |
| Jürgen Sehnert | Geschäftsführer(in) | Offenbach am Main |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 20.10.2021 | Firmennamensänderung | Unicornis Operations GmbH |
| 20.10.2021 | Änderung des Gegenstands | der Erwerb, das Halten, das Veräußern und die Verwaltung von Vermögen aller Art, insbesondere von Unternehmen, unternehmerischen Beteiligungen, Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten sowie von Grundstücken und grundstücksgleichen und -ähnlichen Rechten. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die erlaubnispflichtig sind, z.B. nach dem KWG. |
| 30.09.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 20.10.2021 | Kapitalerhöhung | +36.772 € | 82.148 € |
| 30.09.2021 | Kapitalerhöhung | +1.941 € | 26.941 € |
| 30.09.2021 | Kapitalerhöhung | +18.435 € | 45.376 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | — | 421.348.000 € | — |
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | — | 358.245.000 € | — |
| 2022 | — | — | 329.184.000 € | — |
| 2020 | ≤ 12 Mio. €1 | -7.963 € | 56.762.410 € | — |
| 2019 | ≤ 12 Mio. €1 | -11.128 € | 54.203.024 € | — |
| 2018 | ≤ 12 Mio. €1 | -23.090 € | 31.325.877 € | — |
| 2017 | — | 0 € | 25.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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