Die Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in den Bereichen Insolvenz und Sanierung tätig und spezialisiert auf Insolvenzrecht mit den Schwerpunkten Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung. Mit 15 Standorten und 158 Voll- und Teilzeitbeschäftigten ist das Unternehmen deutschlandweit präsent und bearbeitet bedeutende Insolvenzverfahren. Die Gesellschaft verbindet rechtliche Kompetenz mit betriebswirtschaftlichem Know-how und bietet darüber hinaus wirtschaftliche und strategische Beratung von Unternehmen an. Sie hält die nach dem Berufsrecht vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung und beachtet die Pflichten aus Berufsrecht für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten mit den Tätigkeitsschwerpunkten Rechtsberatung im Bereich Insolvenz und Restrukturierung einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche und strategische Beratung von Unternehmen und Unternehmern. Die Gesellschaft hat sämtliche Pflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (im Nachfolgenden Berufspflichten) einzuhalten. Sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Jegliche Beschlüsse der Gesellschafter sowie Geschäftsführungshandlungen, die die Fähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigen, für die Erfüllung der Berufspflichten Sorge zu tragen, sind unzulässig. Die Gesellschaft kann ihre Geschäftstätigkeit als Rechtsanwaltsgesellschaft erst dann aufnehmen, wenn die erforderliche Zulassung bzw. Anerkennung vorliegt. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 739976 (Stand 22. August 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ulm, HRB 739976 (Stand 22. August 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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