a) Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. b) Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden. c) Als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorbereiten oder durchzuführen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Claus Falkenberg | Geschäftsführer(in) | Waiblingen |
| Barbara Falkenberg-Bahr | Geschäftsführer(in) | Böblingen |
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