Die gemeinnützige Förderung des Tierschutzes gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 14 Abgabenordnung (AO). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Die Aufnahme, Versorgung, Pflege usw. von vernachlässigten, unerwünschten bis hin zu kranken Tieren. b) Die Übernahme von Tieren, deren Besitzer verstorben oder sich in einer persönlichen Notlage befinden oder sich aus anderen Gründen nicht mehr um ihre Tiere kümmern können. c) Die Aufnahme, Pflege, Kastration von verwilderten, abgegebenen oder herrenlosen und auch schwangeren Tieren. d) Die Abgabe von Tieren an dritte Personen nur unter der Bedingung eines Schutzvertrages, in dem die Konditionen, wie z.B. die vereinbarte Haltung des Tieres, festzuhalten sind. Die jeweilige Schutzgebühr richtet sich individuell nach dem betreffenden Tier. Bevor das jeweilige Tier in sein neues Zuhause umziehen kann, sind im Rahmen einer Vorkontrolle die Haltungsbedingungen vor Ort zu überprüfen. e) Die Aufnahme von Tieren ist auf folgende Tierarten beschränkt: Ponys, Pferde, Kamele, Lamas, Alpakas, Schafe, Ziegen, Esel, Kühe, Stiere, Bennet Kängurus, Nandus, Hühner, Gänse, Hunde, Katzen, Kaninchen, Pfauen, Waschbären, Meerschweinchen, Hamster, Enten, Puten, Schweine, Papageien, Ziervögel, Affen und Erdmännchen. f) Die Tierhaltung erfolgt artgerecht auf dafür geeigneten Flächen in Siegen bzw. im Kreis Siegen-Wittgenstein.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Till Droge | Geschäftsführer(in) | Freudenberg |
| Kathrin Isken | Geschäftsführer(in) | Freudenberg |
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